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Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten nach der neuen EU-DSGVO
Kurs
In Wuppertal ()

Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Dauer
1 Tag
Zum Seminar Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten nach der neuen EU-DSGVO Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, betriebliche Datenschutzbeauftragte zu bestellen, wenn mehr als neun Personen mit Hilfe der IT – personenbezogene Daten verarbeiten oder wenn diese Daten zum Zwecke der Übermittlung (Adressverlag, Auskunftei) gespeichert werden. Bei Nichtbestellung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit hat der Gesetzgeber auch die Fachkunde in Bezug auf den Datenschutz als Voraussetzung für die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten festgelegt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind nach dem sog. Ulmer Urteil (Az.: 5T 153/90-01 LG Ulm) sichere Computerkenntnissen und vor allem die Kenntnis und Einhaltung aller für das Unternehmen geltenden Datenschutzregelungen. Diese Anforderungen vermitteln wir Ihnen in diesem kompakten Praxis-Seminar unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung. In diesem Seminar wird die Fachkunde gem. § 4 f Abs. 2, 3 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO vermittelt. Die Zertifikatsprüfung zum Datenschutzbeauftragten (TAW Cert) findet unmittelbar im Anschluss an den Lehrgang statt.
Hinweise zu diesem Kurs
Teilnehmerkreis (m/w): Neu bestellte oder künftige Datenschutzbeauftragte, DV-Leiter, IT-Spezialisten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung im Anschluss an den Lehrgang: Abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung oder akademische Ausbildung Vollständige Teilnahme an der Lehrgangszeit Eine Rezertifizierung kann nach erfolgreich bestandener Erstzertifizierung alle drei Jahre erfolgen. Bei allen Fragen zur Zertifikatsprüfung wenden Sie sich bitte direkt an die TAW Cert...
Meinungen
Themen
- Internet
- Datensicherheit
Inhalte
- Einführung in das Datenschutzrecht
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- Datenschutzgesetzgebung
- Datenschutzrecht im Unternehmen
- Bestellung des Datenschutzbeauftragten
- Rechte der Betroffenen (Mitarbeiter, Kunden)
- Auskunftsersuchen und Datenübermittlung an Dritte
- Erweiterte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung
- Datenschutz bei Dienstleistungsverträgen
- Datenverarbeitung in Unternehmen
- Anzeigepflicht bei Datenpannen
- Aufgaben des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen
- Zulässigkeitsprüfung / Vorabkontrolle
- Führen von Verfahrensübersichten
- Mitarbeiterschulung und Pflicht zum Datengeheimnis
- Beratung der Geschäftsführung, Tätigkeitsberichte
- Datenschutzkontrolle
- Kontrolle durch Datenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörde
- Erhebliche Erweiterung der Bußgeld- / Strafvorschriften
- Datensicherheit nach § 9 BDSG
- Datensicherheit nach Anlage zu § 9 BDSG
- Verantwortlichkeit zur Sicherung der Datensicherheit
- Telemediengesetz, Telekommunikationsgesetz
- Anforderungen an die Unternehmens-Homepage
- Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet
- Zulässigkeit der Kontrolle von E-Mail und Internet
- Tracking Tools und Cookies rechtskonform einsetzen
- Beschäftigtendatenschutz
- Betriebsverfassungsgesetz als vorrangige Rechtsvorschrift
- Personenbezogene Daten im Arbeitsprozess
- Zulässige Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten
- Personalaktenführung, Speicher- und Löschfristen
- Diskriminierungsverbot und Wiedereingliederung
- Compliance, Korruptionsbekämpfung, Whistleblowing
- Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- Betriebsvereinbarungen und Einigungsstellen
- Regelungsbeispiele (EDV, Telefon, E-Mail, Internet, Fotos)
- Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesverfassungsgerichtes
Zusätzliche Informationen
Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten nach der neuen EU-DSGVO