Kompaktlehrgang: Datenschutzbeauftragte(r) im Verband
Seminar
In Düsseldorf und Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
-
Dauer
3 Tage
Gerichtet an: Neu bestellte Datenschutzbeauftragte oder Personen, die dieses Amt übernehmen sollen. Verantwortliche, in deren Organisation keine Bestellpflicht (§ 4f Satz 4 BDSG) für einen bDSB gegeben ist und die sich selbst in die Aufgaben zum Datenschutz einarbeiten.
Wichtige Informationen
Dokumente
- Kompaktlehrgang: Datenschutzbeauftragte(r) im Verband
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
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Meinungen
Dozenten
Jürgen Hartz
Mitglied im Vorstand des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten
Jürgen Hartz berät seit 2005 in allen Belangen des Datenschutzes und ist als externer Datenschutzbeauftragter bestellt. Er ist Mitglied im Vorstand des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten BvD e.V. und in verschiedenen Gremien aktiv.
Ralf Wickert
Gesellschaftsrechtliche, arbeits- und steuerrechtliche Beratung
Ralf Wickert ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuer- und Arbeitsrecht, Gesellschafter der Rechtsanwaltssozietät Dr. Dornbach & Partner mit den Tätigkeitsschwerpunkten gesellschaftsrechtlicher, arbeits- und steuerrechtlicher Beratung von Unternehmen, Verbänden und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Inhalte
Sie sollten an diesem Lehrgang teilnehmen, wenn Sie
- im Verband verantwortlich für den Datenschutz sind
- zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) bestellt wurden/werden
- sich intensiver mit dem Thema Datenschutz im Verband befassen möchten
- eine Grundausbildung zum bDSB im Verband erhalten möchten
- keinen bDSB bestellen müssen, sich als Verantwortlicher im Verband aber selbst über die Risiken und Pflichten informieren möchten
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten eine fundierte Grundausbildung im Datenschutz mit dem Schwerpunkt Verband
- als betrieblicher Datenschutzbeauftragter haben Sie neben Pflichten exklusive Rechte
- im Kompaktlehrgang erhalten Sie in nur drei Tagen das Grundlagenwissen, um verantwortungsvoll die Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten im Verband erfüllen zu können
Darum geht es
Wenn in einem Verband mehr als neun Personen* mit personenbezogenen Daten in IT-Systemen arbeiten, ist die Verbandsleitung gesetzlich verpflichtet, eine(n) betriebliche(n) Datenschutzbeauftragte(n) (bDSB) wirksam zu bestellen, die/der für die Erfüllung der Aufgaben die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Für Verbandsgruppen (verbundene Organisationen wie: Bundes-, Dach-, Landes- und Ortsverbände) kann, unter bestimmten Voraussetzungen, dieselbe Person als bDSB bestellt werden.
Dieser Lehrgang vermittelt das grundsätzliche Rüstzeug und Fachwissen, um die verantwortungsvolle Funktion eines bDSB im Verband übernehmen zu können.
* Ist aufgrund der geringen Anzahl von Mitarbeitern (neun Personen), die mit personenbezogenen Daten umgehen, keine Bestellpflicht gegeben, hat der Vorstand bzw. die Geschäftsführung diese Aufgaben selbst wahrzunehmen.
1. Tag: Die rechtlichen Grundlagen
- Allgemeines Datenschutzrecht, BDSG
- Einführung in die Gesetzessystematik des Datenschutzes
- Grundlagen: GG, BDSG, LDSG, EU-Datenschutzverordnung
- Sonderregelungen z. B. TMG, TKG, BetrVerfG
- Regelungen und Vorschriften des BDSG im Einzelnen
- BDSG Novelle I–III
- Anwendungsbereich und Aufbau des BDSG
- Abgrenzung zu anderen gesetzlichen Regelungen
- Schutzbereich und gesetzliche Grundbegriffe
- Rechtsgrundlagen und Zulässigkeit der Datenerhebung und Verarbeitung
- Sensible Bereiche des Datenschutzes im Verband
2. und 3. Tag: Aufgaben und Pflichten eines DSB im Verband
Datenschutzorganisation
Stellung und Aufgaben des bDSB
- Bestellpflicht von Verbänden, Organisationen
- Rechte und Pflichten, Anforderungen an Fach- und Sachkunde, Haftung
- Mehrfachbestellungen für verbundene Organisationen und Unternehmen
Rechte Betroffener
- Mitglieder- und Kundendatenschutz
- Mitarbeiterdatenschutz
- E-Mail-, Internetnutzung, E-Mailarchivierung
- Web 2.0, Portale und neue Medien
- Werbung, Markt- und Meinungsforschung
- Umgang mit Anfragen und Beschwerden
Kontrollorgane im Datenschutz
- Aufsichtsbehörden, Mitarbeitervertretung und Betroffene
- Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden
- Kontrollrechte, Bußgeld und Strafvorschriften
- Umgang und Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden
Auftragsdatenverarbeitung - Funktionsübertragung
- Vertragliche Anforderungen und praktische Umsetzung
- Einbindung und Verantwortung bei der Beauftragung von Dienstleistern
- Kontrollpflichten und Datenschutz-Audit
- Problemfall Datenverlust § 42a
- Datenschutz versus Datensicherheit
- Die acht Gebote des Datenschutzes
- Umsetzung der § 9 Anlage
Verfahrensdokumentation
- Internes und öffentliches Verfahrensverzeichnis
Datenschutz-Software als Arbeitsmittel für den DSB
Informationsquellen und Hilfen für die Aufgabenerfüllung
Zeitrahmen des Lehrgangs:
1. Tag: 10.00–17.30 Uhr (Registrierung ab 9.30 Uhr)
2. Tag: 09.00–17.00 Uhr
3. Tag: 09.00–16.30 Uhr
Zusätzliche Informationen
Kompaktlehrgang: Datenschutzbeauftragte(r) im Verband