Das Vergaberecht wird ständig weiterentwickelt, deshalb sollten die Anwender stets auf dem aktuellen Kenntnisstand sein. Sowohl öffentliche Auftraggeber, als auch Lieferanten sind hier gefordert. Wichtige Urteile und Erkenntnisse aus der Rechtsprechung werden thematisiert. Denn selbst kleine Fehler im Vergabeverfahren können weitreichende Folgen haben. Die letzten Änderungen des Vergaberechts, zuletzt die Vergaberechtsreform zum 18.4.2016 beinhaltet wichtige Neuerungen auch für Forschungseinrichtungen. Dieses Seminar wurde speziell auf die Bedürfnisse der Vergabestellen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen und deren potenzielle Lieferanten ausgerichtet. Das Seminar gibt Raum für Erfahrungen und Fragestellungen der Seminarteilnehmer und unterstützt den Erfahrungsaustausch untereinander. Seminarleitung: Dipl.-Verwaltungswirt Adolf-Georg Keuch ist Leiter Zentrale Materialwirtschaft und Anlagenbuchhaltung in einer hessischen Universität. Er verfügt über eine 36-jährige Erfahrung im öffentlichen Einkauf, hier speziell im Hochschulumfeld. Er hat u. a. das Vergabeverfahren für die Beschaffung und Implementierung des doppischen Rechnungswesens an den hessischen Hochschulen federführend durchgeführt und ist Mitinitiator des Einkaufsverbundes der hessischen Hochschulen. Herr Keuch ist seit mehr als 20 Jahren als Dozent für Vergaberecht tätig und Mitautor des Buches „Organisation des öffentlichen Einkaufs“. Urheberrechtshinweis: Alle IT-Recht Seminare und deren Seminarinhalte sind urheberrechtlich geschützt. cmt Recht Seminar GmbH, Welserstraße 25, 81373 München
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Berlin
Beginn
auf AnfrageAnmeldung möglich
Köln
(Nordrhein-Westfalen, NRW)
Beginn
auf AnfrageAnmeldung möglich
München
(Bayern)
Beginn
auf AnfrageAnmeldung möglich
Hinweise zu diesem Kurs
Einkäufer aus Forschungseinrichtungen Einkäufer aus Hochschulen Verkäufer von Lieferanten
Grundkenntnisse des Vergaberechts werden vorausgesetzt.
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2020
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Themen
Recht
Forschung
Inhalte
Neben den vergabrechtlichen Neuerungen aus GWB und VgV werden die neuen Regelungen der UVgO vorgestellt. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Beschaffung von Forschungs-Großgeräten, sowie die Beschaffung von wissenschaftlichen Geräten mit den zulässigen Möglichkeiten des Verhandlungsverfahrens nach der VgV und der Verhandlungsvergabe nach der neuen UVgO. 1. Tag: Allgemeine Rechtsgrundlagen des Öffentlichen Auftragswesens Europäisches Vergaberecht, Neuerungen seit dem 18.4.16 GWB VgV Regelungen des Haushaltsrechts Vergabe- und Vertragsordnungen (VOL, VOB) Ablauf von Vergabeverfahren Einordnungen zum anzuwenden Verfahren VOL vers. VOB vers. Freiberufliche Leistungen Vergabearten Leistungsbeschreibung, Vergabeunterlagen, Eignungsanforderungen Rahmenverträge Einkaufsgemeinschaften Bekanntmachung Angebotsabgabe, Angebotsprüfung Wertung der Angebote, Zuschlagserteilung Aufhebung des Vergabeverfahrens, Möglichkeiten und Risiken Ex ante Transparenz Vergabevermerk 2. Tag: Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen aus Lehre und Forschung Freiheit von Lehre und Forschung und Vergaberecht Der (optimale) Prozess des Einkaufs in einer Hochschule („best praktice“) eProcurement Der Einkäufer als „Schnittstelle“ zwischen Wissenschaftler und Lieferanten early involvement Beschaffung von Forschungsgroßgeräten Dienstleistungsverträge Beschaffung von drittmittelfinanzierten Geräten und Dienstleistungen Vorbefassung von Unternehmen in Antragstellungen Vergabe von Unteraufträgen für Forschungsprojekte Beschaffung von wissenschaftlichen Großgeräten Aufträge an Ausgründungen Projektanten, Möglichkeiten und Risiken Alleinstellungsmerkmale, „Hausstandard“ eVergabe, ein Bericht aus der Praxis und, je nach Zeitablauf, eine Vorstellung (mit Life-Präsentation) von zwei namhaften eVergabesystemen Aussonderung und Verwertung von Geräten Die Einbringung eigener Vergabefälle und Wortbeiträge der Seminarteilnehmer rund um die Probleme des Beschaffungsalltags in Forschungseinrichtungen werden begrüßt. Themenbezogene zielführende Diskussionen werden gefördert.
Zusätzliche Informationen
Förderung durch z.B. Bildungsprämie und NRW-Bildungsscheck möglichDauer: 2 Tage 1. Tag: 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr Letzter Tag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr