Betreuungskraft nach § 53c SGB XI
Kurs
In

Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Niveau
Anfänger
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Unterrichtsstunden
440h
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Dauer
3 Monate
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Unternehmenspraktikum
Ja
Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen Betroffene, die infolge demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen in ihren Alltagskompetenzen eingeschränkt sind, in ihren alltäglichen Aktivitäten unterstützen.
Nach den durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) eintretenden Änderungen wird § 87b SGB XI zwar zum 01.01.2017 aus dem Gesetz gestrichen, die zusätzlichen Betreuungsleistungen sind dann in § 43b SGB XI geregelt. Die Pflegebedürftigen haben danach einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.
Aus der bisher freiwilligen Leistung wird nun eine Pflichtleistung, die alle Einrichtungen anbieten müssen. Dies gilt für alle vollstationären Einrichtungen sowie im Bereich der Tages- und Nachtpflege.
Inhalte
• Demenzerkrankungen und Auswirkungen
• Grundlagen Pflege, Pflegeprozess und Dokumentation
• Grundpflege
• Kommunikation mit Älteren, Angehörigen und Mitarbeitern
• Handeln in Notfallsituationen
• Rechtskunde, (Grundkenntnisse des Haftungsrechts, Betreuungsrechts, der Schweigepflicht und des Datenschutzes sowie zur Charta der Rechte hilfe- und
• pflegebedürftiger Menschen)
• Beschäftigungsmöglichkeiten, Freizeitgestaltung und Bewegung für Menschen mit Demenzerkrankungen
• Grundkenntnisse über Alterserkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten
• Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
• Hauswirtschaft und Ernährungslehre
• Bewegung für Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
• Bewerbungs- und Vermittlungscenter
Wichtige Informationen
Dokumente
- demenz_01_18.pdf
Mit Bildungsgutschein
Hinweise zu diesem Kurs
keine
Meinungen
Themen
- Altenpflege
- Betreuungskraft
- Demenz
- Pflege
- Erinnerungspflege
- Krankenpflege
- Grundpflege
- Bewegungslehre
- Altenbereuung Alltagsbegleiter
- Betreuung älterer Menschen
Dozenten

Renate Hedderich
Gesundheitspflege
Inhalte
Nach den durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) eintretenden Änderungen wird § 87b SGB XI zwar zum 01.01.2017 aus dem Gesetz gestrichen, die zusätzlichen Betreuungsleistungen sind dann in § 43b SGB XI geregelt. Die Pflegebedürftigen haben danach einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.
Aus der bisher freiwilligen Leistung wird nun eine Pflichtleistung, die alle Einrichtungen anbieten müssen. Dies gilt für alle vollstationären Einrichtungen sowie im Bereich der Tages- und Nachtpflege.
Betreuungskraft nach § 53c SGB XI