Betriebsklima
Seminar
In München, Berlin, Frankfurt Am Main und an 4 weiteren Standorten
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Mittelstufe
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Ort
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Unterrichtsstunden
8h
Sie kennen die Grundlagen des Betriebsklimas und gegenseitigen Respekts und können die Auswirkungen eines schlechten Betriebsklimas einschätzen. Sie wissen, wie man eine Betriebsklima-Analyse vornimmt und welche methodischen Instrumente zur Messung von Zufriedenheit oder Unzufriedenheit der Mitarbeiter eines Unternehmens angemessen sind. Sie kennen die Rahmenbedingungen für Betriebsklimaverbesserungen sowie konkrete arbeitsrechtliche Instrumente für ein gutes Betriebsklima. Gerichtet an: Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie Betriebs- und Personalräte
Wichtige Informationen
Dokumente
- Betriebsklima
Standorte und Zeitplan
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Hinweise zu diesem Kurs
Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalreferenten und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen als auch an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG /§ 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.
Meinungen
Dozenten
Erfahrene Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit versierte Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.
Inhalte
Verbesserung des Betriebsklimas durch moderne arbeitsrechtliche Instrumente
Erfahren Sie das Wichtigste zu:
Grundlagen des Betriebsklimas und gegenseitigen Respekts
- Definition von Betriebsklima, Respekt und Arbeitszufriedenheit
- Auswirkungen eines schlechten Betriebsklimas
- Respektvoller Umgang mit Mitarbeitern: Wann fühlen sich Mitarbeiter von ihren Vorgesetzten respektiert?
Messung und Feststellung des Betriebsklimas
- Betriebsklima-Analyse als Methode zur Messung von Zufriedenheit oder Unzufriedenheit der Mitarbeiter eines Unternehmens
- Wie wird eine Betriebsklimauntersuchung vorbereitet?
- Widerstände gegen eine Betriebsklimauntersuchung
- Extern oder betriebsintern durchgeführte Analyse?
- Durchführung, Ausführung und Bewertung von Erhebungen
(z.B. Mitarbeiterbefragungen) - Was geschieht mit den Ergebnissen?
Ziele von Betriebsklimaprojekten
- Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitarbeiter untereinander
- Nachhaltige Beschäftigungssicherung
- Verbesserung von Arbeitsabläufen sowie Schwachstellenanalysen
- Reduzierung von Reibungsverlusten zwischen und innerhalb von Abteilungen
Rahmenbedingungen für Betriebsklimaverbesserungen
- Leitlinien einer Unternehmenskultur des fairen Umgangs miteinander
- Gefährdungsermittlung psychischer und sozialer Belastungen
- Sensibilisierung der Belegschaft für die Themen Diskriminierungs-, Konflikt- und Mobbingprävention
- Schlichtungsverfahren und positives Konfliktmanagement
- Coaching-Angebote für Führungskräfte und Mitarbeiter
Konkrete arbeitsrechtliche Instrumente für ein gutes Betriebsklima
- Verhalten und Führungsstil der Vorgesetzen (Führungskultur)
- Kollegiales Miteinander und gegenseitiger Respekt
- Transparente Entgelt-, Beförderungsverfahren und Beachtung des AGG
- Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung
- Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter, besonders in Zeiten des Fachkräftemangels
- Qualifizierung der Mitarbeiter statt Einstellung externer „Fachleute“
- Behandlung von Beschwerden der Arbeiternehmer durch Vorgesetzte und Betriebsrat
§§ 84,85 BetrVG und § 13 AGG; professionelle Trennungskultur - Betriebliche Leistungen und Aufstiegsmöglichkeiten
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Unterrichtungs- und Beratungspflicht über die Planung von Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen
- Möglichkeiten der Umsetzung gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse
nach § 90 ff, 92 ff BetrVG durch den Betriebsrat - Überblick über die Handlungsmöglichkeiten des BR bei schlechtem Betriebsklima
- Umgang des Betriebsrats mit den Betriebsfrieden störendem Verhalten (§ 104 BetrVG)
Betriebsklima