Bodenaufschlüsse und Bodenansprache - Qualifikationsnachweis: Mindestanforderungen nach aktuellem Bodenschutzrecht
Seminar
In Hamburg und Berlin

Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
Einführung in das Thema
• rechtliche Grundlagen
• vor- und nachsorgender Bodenschutz
• Anforderungen der BBodSchV, BBodSchG
• Anforderungen bei Begutachtungen
Bodenkundliche Grundlagen
Begriffe, Eigenschaften von Böden
Bodenaufschlüsse – Probenahmeplanung,
Aufschlusstechniken, Bohrverfahren, Bohrkerne
Bodenkundliche Ansprache
• Fachliche Grundlagen, DIN 4022 (abgelöst durch EN ISO
14688, EN ISO 14689), ITVA-Arbeitshilfe F 2-3, Arbeitshilfe
für die Bodenansprache im vor- und nachsorgenden
Bodenschutz – KA5 kurz
• Anwendung, Inhalt und Aufbau, Parameter, Horizont- und
Bodendaten, Geländeformblätter, (z.B. für die
Orientierende Untersuchung / Detailuntersuchung)
Praktische Übungen zur bodenkundlichen Ansprache
u.a. Substratansprache, Bodenfarbe, Fingerprobe, Geruch, Horizontbezeichnung, Konsistenz / Bodenfeuchte, Bodenart, Dokumentation, Fehlerquellen
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Ziel des Praxisseminars ist es, insbesondere im Rahmen der Bodenprobenahme (Bodenaufschlüsse) die praktische Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für den Einsatz der KA 5-Kurz (Arbeitshilfe) und anderer Regelwerke praxisnah zu erläutern. An typischen Kern- und Bodenproben verschiedener Bodentypen und Substrate wird die bodenkundliche Ansprache geübt (u.a. Fingerprobe, Horizontbezeichnung, Bodenfarbe und Substratansprache). Der Referent, Dipl.-Geol. Michael König, ein Fachexperte mit langjähriger Erfahrung steht zur Diskussion zur Verfügung und gibt Hinweise hinsichtlich der Anforderungen im Rahmen der Akkreditierungspraxis.
Ingenieurbüros und Labore, die Bodenansprachen aktiv im Rahmen der Probenahme ausüben und die Nachweise zur bodenkundlichen Ansprache im Rahmen von Akkreditierungen benötigen
keine Voraussetzungen
Für unsere Seminare ist keine bestimmte Zulassung vonnöten. Eine Anmeldung kann über: unsere Internetseite, per E-Mail, Fax oder telfonisch stattfinden.
Meinungen
Themen
- Rechtliche Grundlagen
- Bodenkundliche Ansprache
- Bodenaufschlüsse – Probenahmeplanung
- Bodenuntersuchung
- Probenahme
- Kartieranleitung
- Bodenschutz
- Geologen
- Bodeneigenschaften
- Bodenart
Dozenten

Dr. Thorsten Spirgath
Probenahme im Umweltbereich
Fachbegutachter i.A. der DAkkS GmbH Obmann der AG „Probenahme“ des SK-Umwelt der DAkkS GmbH Mitarbeit in ITVA-Fachausschüssen und DIN-Normungsausschüssen
Inhalte
Die Bodenansprache und die Profilbeschreibung stellen notwendige Kriterien für die Aussagefähigkeit und die Bewertung der Untersuchungsergebnisse von Böden dar. Diese erfolgen unmittelbar nach Ziehen der Bohrkerne bzw. nach dem Anlegen des Schurfs. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) fordert bei der Untersuchung von Böden eine Bodenansprache nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA 5). Es heißt weiterhin „Die Bodenansprache ist jedoch nur in dem Umfange durchzuführen, der für die Gefahrenbeurteilung erforderlich ist“, dennoch wurde vielfach die Auffassung vertreten, dass bei einer Bodenuntersuchung eine Bodenkartierung obligatorisch sei. Zur Gefahrenbeurteilung von kontaminierten Böden und Altlasten ist eine aufwendige Kartierung nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA 5 in aller Regel nicht erforderlich. Dafür ist die Arbeitshilfe „Bodenansprache“ (KA 5-kurz, 2009) ein praxistaugliches verkürztes Verfahren zur bodenkundlich-sensorischen Beschreibung von Böden.
Bodenaufschlüsse und Bodenansprache - Qualifikationsnachweis: Mindestanforderungen nach aktuellem Bodenschutzrecht