Deutsch als Fremdsprache: Kulturvermittlung

Master

In Berlin

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Master

  • Ort

    Berlin

  • Dauer

    2 Jahre

Ziel des Masterstudiengangs Deutsch als Fremd- sprache: Kulturvermittlung ist es, die Studentinnen und Studenten auf eine berufliche Tätigkeit innerhalb der Hochschulbildung im Bereich Deutsch als Fremd- sprache vorzubereiten. Durch einen ersten berufsquali- fizierenden Studienabschluss bereits erworbene Kennt- nisse über die deutsche Sprache, die deutschsprachige Literatur und die Kultur der deutschsprachigen Länder werden vertieft und systematisch um Konzepte, Positio- nen und Diskussionen der Sprach-, Literatur- und Kul- turvermittlung erweitert.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Kaiserswerther Str. 16/18, 14195

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Ein erstes berufsqualifizierendes Studienabschluss in der Deutschen Philologie und international vergleichbaren Studiengängen (z. B. Ger- man Studies).

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Inhalte

Studieninhalte:

(1) Der Masterstudiengang Deutsch als Fremd- sprache: Kulturvermittlung vermittelt den Studentinnen und Studenten an aktuellen Forschungsergebnissen orientierte methodische, analytische und konzeptionelle Kompetenzen in der Sprachbeschreibung und -vermitt- lung sowie in der Beschreibung und Vermittlung kultu- reller Phänomene. Er vermittelt fremdsprachendidak- tisches Wissen über die Lehr- und Lernbarkeit fachwis- senschaftlicher Inhalte, die im ersten berufsqualifizie- renden Studienabschluss erworben wurden und im Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache: Kultur- vermittlung vertieft werden. Die Studentinnen und Stu- denten erwerben interkulturelle Kompetenzen und er- weitern ihre eigene Fremdsprachenkompetenz.


(2) In den Modulen des Masterstudiengangs Deutsch als Fremdsprache: Kulturvermittlung wird der Gender- Aspekt angemessen berücksichtigt (insbesondere durch die Behandlung geschlechterspezifischer Implika- tionen und Stereotypen in Lehr- und Lernprozessen).

Aufbau und Gliederung:

(1) Der Masterstudiengang Deutsch als Fremd- sprache: Kulturvermittlung gliedert sich in die Studien- bereiche
1. Vertiefungsbereich Deutsche Philologie,
2. Angewandte Sprachwissenschaft,
3. Kultur, Literatur und ihre Vermittlung,
4. Methodik und Didaktik des Deutschen als Fremd- sprache,

5. Erweiterung von Sprachkompetenz,
6. Praxis Deutsch als Fremdsprache.


(2) Das Modul im Vertiefungsbereich Deutsche Philo- logie ist aus dem Bachelorstudiengang Deutsche Philo- logie zu absolvieren. Es wird auf die Studien- und Prü- fungsordnung für den Bachelorstudiengang Deutsche Philologie verwiesen. Das studienbereichsspezifische Vertiefungsmodul soll von der Studentin bzw. dem Stu- denten im Studienbereich Neuere deutsche Literatur oder im Studienbereich Linguistik in Abstimmung mit der bzw. dem Vorsitzenden des für den Studiengang zu- ständigen Prüfungsausschusses gewählt werden. Das gewählte Vertiefungsmodul darf nicht identisch mit einem bereits für den Abschluss des vorangehenden Bachelorstudiums berücksichtigten Moduls oder we- sentlich inhaltsgleich hierzu sein.


(3) In den Studienbereichen Angewandte Sprachwis- senschaft sowie Methodik und Didaktik des Deutschen als Fremdsprache wird jeweils ein gleichlautendes Modul angeboten. Die Absolvierung der zwei Module ist obligatorisch.


(4) Im Rahmen des Studienbereichs Kultur, Literatur und ihre Vermittlung werden folgende Module angebo- ten:
1. Kulturstudien/Kulturvermittlung
2. Literatur und Medien.
Die Absolvierung beider Module ist obligatorisch.


(5) Der Studienbereich „Erweiterung von Sprach- kompetenz“ fördert die Sprachenkompetenz und die Reflexionsfähigkeit über Fremdspracherwerbsprozesse der Studentinnen und Studenten. Er umfasst insgesamt 10 Leistungspunkte und kann aus dem Angebot der All- gemeinen Berufsvorbereitung (ABV, vgl. die Studien- und Prüfungsordnung für den Studienbereich Allge- meine Berufsvorbereitung in Bachelorstudiengängen der Freien Universität Berlin) oder aus dem Angebot der Fremdsprachenphilologien bzw. Regionalstudien an der Freien Universität je nach Kapazität der Angebote ge- wählt werden.
Qualifikationsziel des Studienbereichs ist für Studentin- nen und Studenten, die ihre Studienberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben ha- ben und deren Deutschkenntnisse nach Maßgabe ihrer im Rahmen des Zulassungsverfahrens nachgewiese- nen Deutschkenntnisse unterhalb der Niveaustufe C1.2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) liegen, der Erwerb von Deutschkennt- nissen auf dieser Niveaustufe. Das Qualifikationsziel für alle anderen Studentinnen und Studenten ist der Erwerb von Sprachkenntnissen des Ziellandes für das Aus- landsstudium (§ 5) auf der Niveaustufe A2 GER. Steht das Lehrangebot für eine gemäß Satz 2 geeignete Fremdsprache nicht zur Verfügung, treten an deren Stelle Kenntnisse in Englisch, Französisch oder in einer anderen für das Zielland geeigneten Fremdsprache. Für Studentinnen und Studenten gemäß Satz 1, die für die Erreichung der geforderten Deutschkenntnisse Studien-und Prüfungsleistungen im Umfang von lediglich 5 Leis- tungspunkten verwenden müssen, gelten Satz 2 und 3 entsprechend. Studentinnen und Studenten, die einen Nachweis erbringen, dass sie über das geforderte Qua- lifikationsniveau gemäß Satz 1 bis 4 bereits verfügen, wird der Erwerb oder die Vertiefung von Kenntnissen in einer weiteren Fremdsprache empfohlen.
An die Stelle des Ziellandes tritt für Studentinnen und Studenten gemäß § 5 Abs. 6 eine Einrichtung der Er- wachsenenbildung im Inland.
Zur Auswahl der Sprache, in der die Studentin bzw. der Student ihre Kompetenzen erweitern sollte, erfolgt eine individuelle Beratung der Studentinnen und Studenten durch eine Beauftragte bzw. einen Beauftragten des Masterstudiengangs Deutsch als Fremdsprache: Kultur- vermittlung vor Beginn des ersten Fachsemesters.


(6) Der Studienbereich „Praxis Deutsch als Fremd- sprache“ setzt sich aus dem gleichnamigen Modul und dem Modul „Vertiefung fachwissenschaftlicher Kennt- nisse“ zusammen. Der Studienbereich umfasst ein Semester an einer Partneruniversität der Freien Univer- sität Berlin bzw. einer anderen Bildungseinrichtung im Ausland (bzw. Inland) mit Hospitationen in Kursen Deutsch als Fremdsprache, eigener Lehrtätigkeit im Be- reich Deutsch als Fremdsprache und dem Besuch min- destens zweier fachwissenschaftlicher Lehrveranstal- tungen. Die Zieleinrichtung wird von den Studentinnen und Studenten in Abstimmung mit einer bzw. einem Be- auftragten des Masterstudiengangs Deutsch als Fremd- sprache: Kulturvermittlung gewählt.


(7) An das Studium der Studienbereiche gemäß Abs. 1 bis 6 schließt sich die Masterarbeit an; der Be- such eines die Vorbereitung und Abfassung der Master- arbeit begleitenden Kolloquiums wird empfohlen.


(8) Über Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr- und Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teilnahme, die Regeldauer und die Ange- botshäufigkeit informieren für die Module des Master- studiengangs Deutsch als Fremdsprache: Kulturvermitt- lung die Modulbeschreibungen (Anlage 1). Für die Studienbereiche gemäß Abs. 1 Ziffer 1 und 5 wird auf § 4 Abs. 2 und 5 verwiesen.


(9) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums unterrichtet der exemplarische Studienverlaufsplan (Anlage 2).

Bewerbungszeitraum: Für das 1. Fachsemester: 01.07.-15.08. (zum Wintersemester)

Studienbeginn: Wintersemester

Studiensprachen: Deutsch

Regelstudienzeit: 4 Semester

Zusätzliche Informationen

Preisinformation: Semesterbeitrag 251,68 Euro

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