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Die AÜG-Reform 2017

Seminar

In Stuttgart ()

690 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Intensivseminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Unterrichtsstunden

    16h

  • Dauer

    2 Tage

Zum 1. April 2017 treten erhebliche Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und bei Werkverträgen in Kraft. Sie betreffen neben Personaldienstleistern vor allem Arbeitgeber aus den Bereichen IT, Engineering, Automotive, Gesundheit sowie Konzernunternehmen.
Höchstüberlassungsdauer und Equal Treatment-Regelungen erschweren zukünftig die Einsatzmöglichkeiten in der Arbeitnehmerüberlassung. Zugleich wird durch das drohende Verbot der „Vorratserlaubnis“ das Ausweichen auf Alternativmodelle wie Dienst- und Werkverträge eingeschränkt. In diesem Szenario gilt es, sichere Einsatzmodelle für die Zukunft zu entwickeln.
Die Teilnehmer erfahren, wie sie ihre Einsatzkonzepte erfolgreich an die Neuerungen anpassen.

Hinweise zu diesem Kurs

Geschäftsführer und Mitarbeiter von Personaldienstleistern und von Unternehmen, die im Projektgeschäft als Anbieter tätig sind oder Projektaufträge vergeben, Einkäufer von Fremdpersonal

Fragen & Antworten

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Meinungen

Themen

  • Zeitarbeit
  • Tarifrecht
  • Mindestlöhne
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • AÜG
  • Werkverträge
  • Personaldienstleistungen
  • Gesetzestexte
  • Verträge
  • Tarifverträge

Dozenten

Jörg Hennig

Jörg Hennig

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Inhalte

Seminarinhalt

  • Die Änderungen im AÜG zum 1. April 2017
    Höchstüberlassungsdauer / Unterbrechungsfrist / Personalkarusselle / Begriff des Entleihers / abweichende Regelungen durch Tarifvertrag im Kundenbetrieb / Tarifbindung / Bezugnahme mit und ohne Betriebsvereinbarung / Bezugnahme branchenfremder Tarifverträge / Equal Pay und Equal Treatment-Regelungen / Rechtfolgen bei Verstößen / Bußgelder und Fiktion eines Arbeitsverhältnisses / Verbot des Kettenverleihs / Einschränkung der Streikarbeit
  • Der neue Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB
    Merkmale des Arbeitnehmers / Rechtsprechung des BAG / Folgen für Dienst- und Werkverträge
  • Personaleinsatzmodelle auf dem Prüfstand
    Werk- und Dienstverträge neu definieren / präzise Abgrenzung zwischen selbstständigem Personaleinsatz (Werkvertrag / Dienstvertrag / Freelancer) und Arbeitnehmerüberlassung / Festlohnmodelle in Konkurrenz zu Tariflohn und Equal Treatment / Anforderungen und Notwendigkeit einer selbstständigen Betriebsabteilung zur Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung / „Brückenköpfe“
  • Konzern- und Branchenbesonderheiten
    Konzernprivileg / Besonderheiten in Matrixstrukturen / Arbeit in Gemeinschaftsbetrieben / besondere Fragen im IT-, Automotivesektor und im Gesundheitsbereich
  • Elementare Regelungen der Zeitarbeit
    Tarifverträge / Branchenzuschläge / unzulässige Verlagerung des Beschäftigungsrisikos

Methode

Systematische Darstellung anhand eines ausführlichen Seminarskripts

Die AÜG-Reform 2017

690 € zzgl. MwSt.