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Die AÜG-Reform 2017
Seminar
In Stuttgart ()
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Anfänger
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Unterrichtsstunden
16h
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Dauer
2 Tage
Zum 1. April 2017 treten erhebliche Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und bei Werkverträgen in Kraft. Sie betreffen neben Personaldienstleistern vor allem Arbeitgeber aus den Bereichen IT, Engineering, Automotive, Gesundheit sowie Konzernunternehmen.
Höchstüberlassungsdauer und Equal Treatment-Regelungen erschweren zukünftig die Einsatzmöglichkeiten in der Arbeitnehmerüberlassung. Zugleich wird durch das drohende Verbot der „Vorratserlaubnis“ das Ausweichen auf Alternativmodelle wie Dienst- und Werkverträge eingeschränkt. In diesem Szenario gilt es, sichere Einsatzmodelle für die Zukunft zu entwickeln.
Die Teilnehmer erfahren, wie sie ihre Einsatzkonzepte erfolgreich an die Neuerungen anpassen.
Hinweise zu diesem Kurs
Geschäftsführer und Mitarbeiter von Personaldienstleistern und von Unternehmen, die im Projektgeschäft als Anbieter tätig sind oder Projektaufträge vergeben, Einkäufer von Fremdpersonal
Meinungen
Themen
- Zeitarbeit
- Tarifrecht
- Mindestlöhne
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- AÜG
- Werkverträge
- Personaldienstleistungen
- Gesetzestexte
- Verträge
- Tarifverträge
Dozenten
Jörg Hennig
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Inhalte
Seminarinhalt
- Die Änderungen im AÜG zum 1. April 2017
Höchstüberlassungsdauer / Unterbrechungsfrist / Personalkarusselle / Begriff des Entleihers / abweichende Regelungen durch Tarifvertrag im Kundenbetrieb / Tarifbindung / Bezugnahme mit und ohne Betriebsvereinbarung / Bezugnahme branchenfremder Tarifverträge / Equal Pay und Equal Treatment-Regelungen / Rechtfolgen bei Verstößen / Bußgelder und Fiktion eines Arbeitsverhältnisses / Verbot des Kettenverleihs / Einschränkung der Streikarbeit - Der neue Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB
Merkmale des Arbeitnehmers / Rechtsprechung des BAG / Folgen für Dienst- und Werkverträge - Personaleinsatzmodelle auf dem Prüfstand
Werk- und Dienstverträge neu definieren / präzise Abgrenzung zwischen selbstständigem Personaleinsatz (Werkvertrag / Dienstvertrag / Freelancer) und Arbeitnehmerüberlassung / Festlohnmodelle in Konkurrenz zu Tariflohn und Equal Treatment / Anforderungen und Notwendigkeit einer selbstständigen Betriebsabteilung zur Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung / „Brückenköpfe“ - Konzern- und Branchenbesonderheiten
Konzernprivileg / Besonderheiten in Matrixstrukturen / Arbeit in Gemeinschaftsbetrieben / besondere Fragen im IT-, Automotivesektor und im Gesundheitsbereich - Elementare Regelungen der Zeitarbeit
Tarifverträge / Branchenzuschläge / unzulässige Verlagerung des Beschäftigungsrisikos
Methode
Systematische Darstellung anhand eines ausführlichen Seminarskripts
Die AÜG-Reform 2017