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Die Aufklärungspflichten bei der Vermittlung von Kapitalanlagen

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  • Mein mündliches Deutsch hat viel verbessert, aber die beschriftete Seite nach wie vor hinterherhinkt. Tandem-Partner sind eine gute Idee und eine einfache Möglichkeit, neue Freunde zu machen.
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Seminar

In Augsburg ()

100 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Mittelstufe

  • Unterrichtsstunden

    3h

  • Dauer

    1 Tag

Wieso, weshalb, warum - Die Aufklärungspflichten bei der Vermittlung von Kapitalanlagen - Eine Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zu den Aufklärungspflichten der Beteiligten bei der Kapitalanlage … wer nicht fragt, bleibt dumm, gilt im Zweifel auch bei der Anlageberatung. Diese Veranstaltung soll anhand von Beispielen aus der Praxis und der aktuellen Rechtsprechung aufzeigen, welche Voraussetzungen an die Beratung eines (potentiellen) Anlegers geknüpft werden und welche Haftung an welcher Stelle angenommen werden kann. Neben der "klassischen" Vermittlerhaftung werden auch die Haftung der Gründungsgesellschafter, Emittenten und des Vertriebs kritisch unter die Lupe genommen.

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  • Mein mündliches Deutsch hat viel verbessert, aber die beschriftete Seite nach wie vor hinterherhinkt. Tandem-Partner sind eine gute Idee und eine einfache Möglichkeit, neue Freunde zu machen.
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DEMI_4

5.0
10.07.2020
Über den Kurs: Mein mündliches Deutsch hat viel verbessert, aber die beschriftete Seite nach wie vor hinterherhinkt. Tandem-Partner sind eine gute Idee und eine einfache Möglichkeit, neue Freunde zu machen.
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Themen

  • Kapitalanlage
  • Anlageberatung

Dozenten

Thorsten Krause

Thorsten Krause

Bank- und Kapitalmarktrecht

Inhalte

  • Die Aufklärungspflichten bei der Vermittlung von Kapitalanlagen -
  • Aufklärungspflichten der Beteiligten bei der Kapitalanlage
  • Anlageberatung
  • anhand von Beispielen aus der Praxis und der aktuellen Rechtsprechung
  • welche Voraussetzungen an die Beratung eines (potentiellen) Anlegers geknüpft werden und welche Haftung an welcher Stelle angenommen werden kann.
  • "klassischen" Vermittlerhaftung
  • die Haftung der Gründungsgesellschafter, Emittenten und des Vertriebs

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