Die Einigungsstelle

Seminar

In Düsseldorf

250 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Intensivseminar

  • Gerichtet an

    Für arbeitnehmer

  • Ort

    Düsseldorf

  • Dauer

    1 Tag

Die Einigungsstelle ist eine vorgerichtliche Instanz zur Schlichtung von
Konflikten. Wenn Verhandlungen über soziale Angelegenheiten wie
Arbeitszeit oder betriebliche Lohngestaltung scheitern, sieht das
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten
zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat die Bildung
einer Einigungsstelle als Organ der Betriebsverfassung vor.
Aber auch nicht gelöste Beschwerden von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern (§ 85 BetrVG) können zu einer Einigungsstelle führen.
Darüber hinaus kann die Einigungsstelle auch aufgrund tarifvertraglicher
Regelungen oder freiwilliger Vereinbarungen tätig werden.
In diesem Seminar wird – an Hand praktischer Beispiele – das für den
Betriebsrat erforderliche Wissen zur Einigungsstelle vermittelt.
Seminarinhalte
z Errichtung der Einigungsstelle
y Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
y Betriebsratsbeschluss zur Anrufung
y Bestellung des Vorsitzenden und der Beisitzer
z Die wichtigsten Fälle: §§ 87, 111 ff BetrVG
z Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung durch die Einigungsstelle –
taktisches Vorgehen des Betriebsrats
z Verfahren vor der Einigungsstelle
z Anfechtung von Einigungsstellen-Beschlüssen
z Beschlussverfahren: Einsetzung der Einigungsstelle, § 98 ArbGG

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Graf-Adolf-Straße 81-87, 40210

Beginn

auf Anfrage

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Themen

  • Grundlagen Schwerbehindertenvertretungsarbeit
  • Basiswissen SGB IX

Dozenten

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Divers

Inhalte

Die Einigungsstelle ist eine vorgerichtliche Instanz zur Schlichtung von
Konflikten. Wenn Verhandlungen über soziale Angelegenheiten wie
Arbeitszeit oder betriebliche Lohngestaltung scheitern, sieht das
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten
zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat die Bildung
einer Einigungsstelle als Organ der Betriebsverfassung vor.
Aber auch nicht gelöste Beschwerden von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern (§ 85 BetrVG) können zu einer Einigungsstelle führen.
Darüber hinaus kann die Einigungsstelle auch aufgrund tarifvertraglicher
Regelungen oder freiwilliger Vereinbarungen tätig werden.
In diesem Seminar wird – an Hand praktischer Beispiele – das für den
Betriebsrat erforderliche Wissen zur Einigungsstelle vermittelt.
Seminarinhalte
z Errichtung der Einigungsstelle
y Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
y Betriebsratsbeschluss zur Anrufung
y Bestellung des Vorsitzenden und der Beisitzer
z Die wichtigsten Fälle: §§ 87, 111 ff BetrVG
z Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung durch die Einigungsstelle –
taktisches Vorgehen des Betriebsrats
z Verfahren vor der Einigungsstelle
z Anfechtung von Einigungsstellen-Beschlüssen
z Beschlussverfahren: Einsetzung der Einigungsstelle, § 98 ArbGG

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