Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (Eintägiges Fachseminar zur praxisgerechten Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung)

Kurs

Blended learning in Berlin

395 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Methodik

    Blended

  • Ort

    Berlin

WIS bringt Ordnung in den "Dschungel" von Weiterbildungsangeboten. Durch eine enge Kooperation mit den IHK-Weiterbildungsberatern, deren tägliche Arbeit auch auf WIS basiert, ist den Besuchern eine zusätzliche Unterstützung sicher.
WIS ist der Förderung der beruflichen Weiterbildung verpflichtet, mit Konzentration auf die Zielgruppe der Fach- und Führungskräfte. Es dient dazu, die Transparenz auf dem deutschen Markt der beruflichen Weiterbildung zu erhöhen. Es dient weiterhin dazu, eigenständige, rationale Verbraucherentscheidungen zu ermöglichen. Die Aktualität der in WIS eingestellten Seminare wird dadurch gewährleistet, dass terminierte Seminare automatisch nach ihrem Start aus der Suche genommen werden.

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Lage

Beginn

Berlin
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Breite Straße 29, 10178

Beginn

auf Anfrage

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Inhalte

Das WIS.IHK ist ein etablierter, innovativer Weiterbildungsanbieter, der sich mit Energie und Leidenschaft der Aus- und Weiterbildung Erwachsener widmet. Seit über zehn Jahren steht das WIS.IHK Teilnehmern als kompetenter und starker Partner zur Seite und unterstützt sie dabei, sich erfolgreich ins Berufsleben einzugliedern und/oder weiterzuentwickeln.


Beschreibung des Seminars

Beschreibung:


Ende August hat die Bundesregierung eine Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beschlossen. Der Bundesrsat hat am 28/11//02/ mit cirka 80 Änderungsempfehlungen der Neufassung zugestimmt. Die neue Verordnung soll am 1. Juni /02/ in Kraft treten.

Im Vordergrund der Novellierung stand die Beseitigung rechtlicher und fachlicher Mängel, die Umsetzung der EU-Vorgaben und die Verbesserung der Schnittstellen zu anderen Rechtsvorschriften. Doppelregelungen, insbesondere beim Explosionsschutz und bei der Prüfung von Arbeitsmitteln, sollen entfallen.

So werden bspw. Hinweise zu materiellen Erfordernissen im Rahmen des Brand- und Explosionsschutzes aus der Betriebssicherheitsverordnung herausgenommen und befinden sich künftig ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung.


Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Dies soll insbesondere erreicht werden durch:

1. Die Auswahl und sichere Verwendung geeigneter Arbeitsmittel
2. Die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren
3. Die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten


Infolge der Deregulierung können im Betrieb die neuen Vorgaben mit einem größeren Handlungsspielraum umgesetzt werden, gleichzeitig steigt somit jedoch auch die Eigenverantwortung des Unternehmers.

Um die damit verbunden Risiken zu minimieren, ist es - stärker noch als früher - wichtig, die Inhalte und den aktuellen Stand der Umsetzung der BetrSichV und des dazugehörigen Technischen Regelwerks (TRBSen) zu kennen.

Das Seminar klärt die wesentlichen Inhalte und unterstützt praxisgerecht bei der geforderten Umsetzung.







Inhalte:



  • Handlungsorientierter Überblick zu den Inhalten der BetrSichV und den TRBS sowie zum aktuellen Stand der Umsetzung

  • Praktische Beispiele und Handlungshilfen für den betrieblichen Alltag (z.B. zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung)

  • Die befähigte Person nach TRBS 1/03//li




    • - Wer prüft was und wie ? -

    • Prüfaufgaben der befähigten Person, Aufgaben und Anforderungen

    • Erwerb der für die Prüfung von Arbeitsmitteln notwendigen Fachkenntnis

    • Integration in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation




  • Prüfpflichten und Prüffristenermittlung anhand von Fallbeispielen in Anlehnung an die TRBSen





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