Die Reform des Verfahrens in Familiensachen(Seminare für den Norden)

Seminar

In Bremen und Hamburg

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

Zum 01. Sept. 2009 wird das FGG-Reformgesetz in Kraft treten und eine grundlegende Neuordnung des gesamten familiengerichtlichen Verfahrens bewirken. Es wird eine vollständige Neukodifikation des Verfahrensrechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Familiensachen vorgenommen. Kernstück der Reform bildet das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwil...

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Inhalte

Dozent:

Dr. Johannes Ebert, Richter am OLG Bamberg (alt.); Bernd R. Eichholz, RA u. FA für FamR, Düsseldorf(alt.); Dr. Peter Finger, RA u. FA für FamR Frankfurt (alt.); Dr. Jürgen Soyka, Vors. Richter am OLG Düsseldorf(alt.)

Zum Inhalt:

Zum 01. Sept. 2009 wird das FGG-Reformgesetz in Kraft treten und eine grundlegende Neuordnung des gesamten familiengerichtlichen Verfahrens bewirken. Es wird eine vollständige Neukodifikation des Verfahrensrechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Familiensachen vorgenommen. Kernstück der Reform bildet das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Das FamFG umfasst als einheitliche Verfahrensordnung nunmehr sämtliche Bereiche der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des familiengerichtlichen Verfahrens. Demzufolge werden sämtliche familienrechtliche Spezialregelungen aus der ZPO und den weiteren Verfahrensgesetzen wie der HausratsVO entfernt. Das 6. Buch der ZPO und das FGG werden vollständig aufgehoben. Der Kreis der Familiensachen wird erweitert. Viele Verfahren, die bislang durch das Vormundschaftsgericht oder das allgemeine Zivilgericht zu führen waren, werden in die Zuständigkeit des "Großen Familiengerichts" fallen. Der einstweilige Rechtschutz wird grundlegende Ändeungen erfahren. Das Verfahren ist unabhängig von der Hauptsache zu betreiben. Zur Beschleunigung der Verfahren über das Umgangs- und Sorgerecht werden Elemente des Cochemer Modells eingeführt. Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte betroffener Kinder sollen eine Stärkung erfahren. Effektiver gestaltet werden die Durchsetzungsmöglichkeiten von Entscheidungen zur elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht und zur Herausgabe des Kindes.

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung die betreffenden Gesetztestexte mit.

Allgemeine Hinweise:

Gebühr: Eintagesseminare 5 Std. eff. € 111,-; Zweitagesseminare 10 Std. eff. € 222,-;

jeweils zzgl. USt. inkl. Fortbildungsurkunde und Skriptum in elektronischer Form
Seminarzeiten: Fr. 13.00-18.15 Uhr; Sa. 09.00 - 14.30 Uhr
Skript (gebunden) ohne Teilnahme je 24,90 € zzgl. USt. und € 2,50 Versandkosten (Auslieferung ab erstem Seminartermin!)

Die Reform des Verfahrens in Familiensachen(Seminare für den Norden)

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