Kenntnisse des Arbeitsrechts gehören zu den grundlegenden Voraussetzungen, um die Arbeit als Gleichstellungs_beauftragter erfolgreich leisten zu können. Im Seminar wird das notwendige Basiswissen vermittelt. Es richtet sich ausschließlich an Gleichstellungsbeauftragte und deren Vertreter, da bei allen inhaltlichen Schwerpunkten der Bezug zum Gleichstellungsrecht hergestellt wird.
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Berlin
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Themen
Arbeitsrecht
Inhalte
Schwerpunkte:
Begründung von Arbeitsverhältnissen: Ausschreibung, Auswahlverfahren, zulässige und unzulässige Fragen des Arbeitgebers, Vertragsschluss
Inhalt des Arbeitsvertrages: Entgelt, Urlaub, Arbeitspflicht, Beschäftigungsrecht, Freistellung, Nebentätigkeit, Lohnfortzahlung, Weisungsrecht des Arbeitgebers
Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Befristung, Aufhebungsvertrag, auflösende Bedingung, Tod des Arbeitnehmers, Renteneintritt
Besondere Verläufe des Arbeitsverhältnisses: Betriebsübergang, Tod des Arbeitgebers, Neustrukturierung von Dienststellen