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Einführung in das LPVG NRW 2011
Kurs
In Wuppertal ()
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Dauer
1 Tag
Zum Seminar Einführung in das LPVG NRW 2011 Ende Juni 2011 hat der Landtag NRW das neue Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) verabschiedet, nachdem es erst im Jahr 2007 umfassend geändert worden war. Mit dem neuen LPVG werden zahlreiche Änderungen, die erst im Jahr 2007 eingeführt wurden, wieder rückgängig gemacht; neue Vorschriften kommen hinzu. Wegen der großen Auswirkungen des neuen LPVG auf die Arbeit in den Dienststellen ist es dringend geboten, dass sich Arbeitgeber und Personalrat mit den Änderungen befassen und sie bei ihrer täglichen Arbeit berücksichtigen. Kenntnisse des Personalvertretungsrechts sind insbesondere für Mitarbeiter aus Personalabteilungen, für Personalräte und Führungsverantwortliche Grundlage für eine interessengerechte Personalarbeit bzw. Personalvertretung. Eine Vielzahl von neuen Vorschriften, Verhaltensweisen und rechtlichen sowie organisatorischen Pflichten sind zu beachten. Unser Seminar vermittelt Ihnen die Hintergründe und Ziele der Gesetzesänderung des Personalvertretungsgesetzes. Im Fokus stehen die Rechte und Pflichten, die bei der vertrauensvollen Personal(rats)arbeit auf Sie zukommen und welche Rechtsfolgen sich ergeben können. Unser Experte zeigt Ihnen, wie Sie Fehler im Umgang mit dem Mitbestimmungsrecht und Ihren Mitarbeitern vermeiden können. Bitte bringen Sie auch Ihre Fragen mit.
Hinweise zu diesem Kurs
Teilnehmerkreis (m/w): Mitarbeiter aus Personalabteilungen Personalräte Führungsverantwortliche, Amtsleiter
Meinungen
Themen
- Recht
Inhalte
Alle Neuerungen, die bis Seminarbeginn bekannt sind, werden in das Seminarprogramm mit aufgenommen.
- Abgrenzung kollektives Arbeitsrecht - Individualarbeitsrecht
- Grundlagen des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW
- Grundgedanken des LPVG NRW
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Unternehmensleitung
- Rechtsstellung des Personalrats
- Aufgaben des Personalrats
- Allgemeine Aufgaben, § 64 LPVG NRW
- Informationspflichten der Dienststelle
- Personalversammlung
- Der Wirtschaftsausschuss
- Stufen der Beteiligung des Personalrats
- Mitbestimmung bei personellen Angelegenheiten nach § 72 Abs. 1 LPVG NRW
- Mitbestimmung des Personalrats in sozialen Angelegenheiten – volle Mitbestimmung
- Erzwingbare Mitbestimmung
- Zweck des Mitbestimmungsrechts
- Durchführung der vollen Mitbestimmung
- Initiative des Dienststellenleiters
- Initiative des Personalrats
- Erzwingbarkeit § 69 Abs. 7 LPVG NRW
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten – eingeschränktes Mitbestimmungsrecht
- Mitbestimmung / Anhörung bei Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen, § 74 LPVG NRW
- Ausübung der Mitbestimmung
- Die Dienstvereinbarung
- Die Einigungsstelle
- Mögliche Maßnahmen der Dienststelle bzw. des Personalrats bei Verletzung gesetzlicher Pflichten
Zusätzliche Informationen
Einführung in das LPVG NRW 2011