Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII sowie nach SGB VIII und SGB IX

Seminar

In Berlin

320 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Dauer

    2 Tage

Bei Leistungen für behinderte Menschen steht heute deren höchstmögliche Autonomie und das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensform im Vordergrund. Im Seminar sollen die Entwicklungen in der Eingliederungshilfe nach SGB XII und der Parallelgesetze (SGB V, SGB VIII, SGB IX) aufgezeigt und das Verhältnis unterschiedlicher Anspruchsnormen zueinander geklärt werden.

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Berlin
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auf Anfrage

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Inhalte

Schwerpunkte: Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach SGB XII sowie nach SGB V, SGB VIII und SGB IX Maßnahmen der Eingliederungshilfe SGB XII: medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Leistungen in vorschulischen Einrichtungen und bei erforderlicher Schulassistenz Vorrang anderer Leistungen: Abgrenzungsprobleme zu anderen Hilfen im SGB XII, wie z. B. SGB V - Früherkennung bzw. Frühförderung behinderter Kinder, Hilfs- und Heilmittel; SGB VIII - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Verfahren: Persönliche Budgets nach § 57 SGB XII i. V. m. der DVO zu § 17 SGB IX (Hilfebedarf, Zielvereinbarung, Leistungsbescheide) und zügiger Zugang zu den Rehabilitationsleistungen (§§ 14 und 15 SGB IX)

Zusätzliche Informationen

0720SOC105N

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII sowie nach SGB VIII und SGB IX

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