Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten IHK

Kurs

In Mülheim An Der Ruhr

2001-3000 €

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Ort

    Mülheim an der ruhr

IHK Zertifikatslehrgang: Basismodul –...

bei der Inbetriebnahme, Instandhaltung und im Kundendienst fallen häufig elektrotechnische Tätigkeiten an, die nach der UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. Zunehmend werden diese Tätigkeiten auch von Nichtelektrikern in den entsprechenden Fachabteilungen durchgeführt. Damit für diesen Personenkreis der gesetzliche Rahmen gewährleistet ist, wurde in die Durchführungsanweisung zu § 2 der UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" der Begriff "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" aufgenommen. Auch nach § 5 der Handwerksordnung können Mitarbeiter durch eine entsprechende Zusatzausbildung die Qualifikation "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" erwerben, womit der Lehrgang auch für diese Zielgruppe geeignet ist.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Mülheim An Der Ruhr (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Ruhrorter Straße 47, 45478

Beginn

auf Anfrage

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Inhalte

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten werden immer dann benötigt, wenn für die Fertigstellung einer Arbeit elektrotechnische Tätigkeiten erforderlich sind. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind. Die Ausbildung ist für festgelegte Tätigkeiten in der Industrie und in weiteren gewerblichen Bereichen geeignet.


Grundlagen der Elektrotechnik
Elektrische Größen, Gleich-, Wechsel-, Drehstrom; Magnetismus, Induktion
Wirkungen des elektrischen Stroms auf Menschen
Arbeitsschutz: Sicherheitsregeln; Unfallverhütung; Erste Hilfe, Unfallmeldung: PSA Persönliche Schutzausrüstung
Schutzmaßnahmen gegen Berühren von unter Spannung stehender Teile
Gerätesicherheitsgesetz, UVV; Prüfung der Schutzmaßnahmen


Elektrische Schaltungen:
Aufbau und Funktion elektrotechnischer Geräte und Baugruppen; Leitungen und Kabel, Kennzeichnung
Aufbau einfacher Schaltungen; Gebrauch von Messgeräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln
Abgrenzung der selbständig durchzuführenden und der nicht erlaubten Arbeiten
Theoretische Prüfung entsprechend der DGUV Vorschrift 3.


Wichtig: Nach der theoretischen Ausbildung muss eine praktische Ausbildung erfolgen! Absolvieren Sie die praktische Ausbildung im Unternehmen oder besuchen Sie unser Seminar A14.2 Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Praxis).


Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten IHK

2001-3000 €