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Entschädigungsrecht im Naturschutz

Seminar

In Magdeburg ()

389 € MwSt.-frei

Beschreibung

  • Kursart

    Intensivseminar berufsbegleitend

  • Unterrichtsstunden

    7h

  • Dauer

    1 Tag

Recht, Gebote, Verbote, Schutzinstrumentarien

09.30 Uhr 1. Verfassungsrechtliche Grundlagen
• Art 14 GG in der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts
• Gesetzliche Grundlagen für Enteignung und Entschädigung, Junktimklausel
• Die Inhaltsbestimmung des Eigentums
• Der Verhältnismäßigkeitsausgleich
10.30 Uhr Kaffeepause
10.45 Uhr 2. Verhältnismäßigkeitsausgleich und dessen Ausgestaltung im Naturschutzrecht
• Verhältnis von Entschädigung und Befreiung
• Ausgestaltung durch den Gesetzgeber
• Bundesnaturschutzgesetz
• Landesnaturschutzgesetze
• Schutzgebiete etc.
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr 3. Enteignungsrecht und Naturschutzrecht
• Insbesondere Bundesnaturschutzgesetz
• Fachplanungsrecht: Enteignung für
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
• Entschädigung (Grundzüge)
Grundzüge des Verfahrens
15.30 Uhr Kaffeepause
15.45 Uhr 4. Aktuelle Rechtsprechung und
Abschlussdiskussion
• Vorstellung aktueller Rechtsprechung zu den besprochenen Themen
• Abschließende Diskussion
mit den Teilnehmern
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung

Wichtige Informationen

Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt

Hinweise zu diesem Kurs

Das Naturschutzrecht in seinen unterschiedlichen Facetten enthält diverse, weitgehende und strenge Ge- und Verbote, mit denen entsprechende Einschränkungen – insbesondere, aber nicht nur – etwa für Grundstückseigentümer korrelieren.

Vor dem Hintergrund der damit ebenfalls einhergehenden verfassungsrechtlichen Implikationen ist nicht nur die Kenntnis der jeweiligen Tragweite, Bedeutung und Eingriffsintensität der naturschutzrechtlichen Schutzinstrumentarien im Lichte verfassungsrechtlicher Vorgaben bei deren Anwendung von hervorgehobener Bedeutung, sondern auch die Möglichkeiten und Verpflichtungen, entsprechend damit einhergehende Beschränkungen zu verhindern, abzumildern oder gar zu kompensieren.

Das Seminar wendet sich an Sie, insbesondere insbesondere an Sie, als Praktiker, wie etwa Behördenmitarbeiter, Planer oder Rechtsanwälte, die einen Überblick in die bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen Vorschriften auftretende Entschädigungsproblematik erhalten wollen.

keine, nur fachliches Interesse

Wir geben einen Überblick in die bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen Vorschriften auftretende Entschädigungsproblematik erhalten wollen.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 389€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/R230621.pdf

Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): https://www.iwu-ev.de/ics/R230621.ics

aber sicher!

Fragen & Antworten

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Meinungen

Themen

  • Grundlagen
  • Naturschutz
  • Fachwissen
  • Expertenwissen
  • Insiderwissen
  • Rechtsprechung
  • Junktimklausel
  • Naturschutzrecht
  • Recht
  • Entschädigung
  • Enteignung
  • Schutzinstrumentarien
  • Entschädigungsrecht
  • Verfassungsrecht

Dozenten

Dozent/in Fachreferent/in

Dozent/in Fachreferent/in

siehe Seminarthema

Inhalte

Das Naturschutzrecht in seinen unterschiedlichen Facetten enthält diverse, weitgehende und strenge Ge- und Verbote, mit denen entsprechende Einschränkungen – insbesondere, aber nicht nur – etwa für Grundstückseigentümer korrelieren.

Vor dem Hintergrund der damit ebenfalls einhergehenden verfassungsrechtlichen Implikationen ist nicht nur die Kenntnis der jeweiligen Tragweite, Bedeutung und Eingriffsintensität der naturschutzrechtlichen Schutzinstrumentarien im Lichte verfassungsrechtlicher Vorgaben bei deren Anwendung von hervorgehobener Bedeutung, sondern auch die Möglichkeiten und Verpflichtungen, entsprechend damit einhergehende Beschränkungen zu verhindern, abzumildern oder gar zu kompensieren.

Zusätzliche Informationen

Weiterbildung seit 1990

IWU – inn0vativ, wertig, unabhäng1g

in der Umwelthauptstadt Magdeburg

In Präsenz, aber sicher!

Entschädigungsrecht im Naturschutz

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