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EPA Verfahrensreform 2020 - Neuregelung der Verfahrensordnung der Beschwerdekammern (VOBK)

Seminar

In München ()

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Dauer

    1 Tag

Die Neuregelung der Verfahrensordnung werden ab dem 01.01.2020 gelten. Die neue Verfahrensordnung wurde vom Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts (EPA) in seiner Sitzung am 26.06.2019 verabschiedet.
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Die Neuregelungen betreffen verschiedene Bereiche, mehrere davon haben erhebliche Auswirkungen für die Parteien.
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Damit Sie bestmöglich auf die Neuregelungen und deren Konsequenzen für Ihre Verfahren vorbereitet werden, hat die Tagung eine besondere Struktur: Zu Beginn werden die systematischen Änderungen und im Überblick alle Änderungen behandelt. Im Anschluss daran werden
die Neuregelungen in den Bereichen, die für die Parteien ganz besondere Bedeutung haben (u.a. Art. 11, 12, 13 und 15) vertieft behandelt, einschließlich der konkreten Konsequenzen für die Verfahrensparteien. Aus unterschiedlichen Sichtweisen wird weiter dargestellt, wie Sie
sich konkret im Verfahren auf die Änderungen bestmöglich vorbereiten und einstellen. In einem weiteren Teil werden zum Ende der Tagung Fragen für und aus der Praxis behandelt.

Hinweise zu diesem Kurs

Alle Patentanwälte oder Rechtsanwälte - auch Inhouse - sowie IP-Verantwortliche, die Verfahren vor den Beschwerdekammern betreiben, begleiten oder führen und daher die Neuregelungen kennen müssen.

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Inhalte

- Alle Änderungen im Überblick - Worauf müssen sich die Beteiligten einstellen? - Die wichtigsten Neuregelungen intensiv - Auslegung + Anwendung der Neuregelungen - Konkrete Umsetzung in den Verfahren

EPA Verfahrensreform 2020 - Neuregelung der Verfahrensordnung der Beschwerdekammern (VOBK)

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