Fachkunde TRGS 524 / Sachkunde BGR 128
Kurs
In Lünen

Beschreibung
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Kursart
Intensivkurs
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Niveau
Fortgeschritten
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Ort
Lünen
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Unterrichtsstunden
33h
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Dauer
3 Tage
Erlangung der Fachkunde n. TRGS 524 sowie der Sachkunde n. BGR 128 - Alle Arbeiten.
(Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen)
3-tägiger Lehrgang mit 32 Lehreinheiten à 45 Minuten inkl. durch die Berufsgenossenschaft anerkannter Abschlussprüfung
Wichtige Informationen
Dokumente
- TRGS524-BGR128-Anmeldung
- TRGS524-BGR128-Information 2015
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Ausbildung zum Sachkundigen gem. BGR 128 und Fachkundigen gem. TRGS 524
Verantwortliche im Arbeitsschutz bei jeglichen Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Meinungen
Themen
- Sachkunde BGR 128
- Fachkunde TRGS 524
- Arbeiten mit Schadstoffen
Dozenten

Andreas Eberstein
Arbeitssicherheit
Inhaber eines Ing.-Büros und Dozent für Arbeitssicherheit u.a. an berufsgenossenschaftlichen Akademien, beschäftigt sich seit 1990 mit Asbest und Arbeitssicherheit
Inhalte
Die TRGS 524 und die BGR 128 legen die Regeln für das Arbeiten in kontaminierten Bereichen fest
Einen Fachkundenachweis n. TRGS 524 benötigt, wer mit der Planung, Leitung oder Koordinierung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen beauftragt ist.
Sachkunde auch für Ausschreibungen wichtig
Ausschreibungen dienen dem Zweck, die zu erbringende Bauleistung so zu beschreiben, dass das bietende Unternehmen die Positionen ohne besonderen Aufwand kalkulieren kann.
Gemäß VOB sind die Maßnahmen des Arbeitsschutzes dabei erschöpfend zu beschreiben. Gerade für Arbeiten in kontaminierten Bereichen gilt, mit Sachverstand angemessene Maßnahmen auszuschreiben, um einerseits berechtigten Nachtragsforderungen vorzubeugen, andererseits aber auch die Kosten nicht durch unsinnige und überhöhte Vorgaben in die Höhe zu treiben.
Darüber hinaus hat ein Auftraggeber sicherzustellen, dass nur solche Unternehmen mit Arbeiten in kontaminierten Bereichen beauftragt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.
Gerade für Personen, die Ausschreibungen von Arbeiten in kontaminierten Bereichen entwerfen, ist daher eine detaillierte Sachkenntnis wichtig.
Der Lehrgang orientiert sich strukturell an den Vorgaben der BGR 128. Hier eine Übersicht über die
Inhalte gem. BGR 128 Anhang 6 A
Überblick über die Rechtssystematik des Arbeitsschutzes, anzuwendende Vorschriften und Regeln
- Arbeitsschutzgesetz
- Chemikaliengesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Biostoffverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Baustellenverordnung
- PSA-Benutzungsverordnung
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Personelle Anforderung, Verantwortung und Haftung
- Leitung, Aufsicht
- Koordinator
Methodik der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen - a) Einführung und stoffliche Faktoren
- Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung
- Ermittlung und Beurteilung von Gefahren durch Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe (Gefahrenanalyse)
- Grenzwerte/Richtwerte
- Messtechnische Überwachung
- Übung zur Gefahrenanalyse
Methodik der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen - b) tätigkeitsbezogene Faktoren
- Methodik zur Ermittlung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten mit Gefährdungen durch Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe (Arbeitsbereichsanalyse)
- Ermittlung der die Emission bzw. Exposition bestimmenden arbeitsbereichs- und tätigkeitsbezogenen Faktoren
- Übung zur Arbeitsbereichsanalyse und Expositionsabschätzung anhand von Fallbeispielen verschiedener Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Sicherheitstechnische Maßnahmen und Einrichtungen
- Baustelleneinrichtung, Lagerungs- und Entsorgungsmaßnahmen
- Technische Schutzmaßnahmen
- Persönliche Schutzmaßnahmen
Notfallmaßnahmen, Erste Hilfe
Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen, ihre Inhalte und rechtlichen Grundlagen
- Gefahrstoffe, Toxikologie und Risikoabschätzung
- Belastung/Beanspruchung durch Gefahrstoffe/biologische Arbeitsstoffe sowie persönliche Schutzausrüstungen
- Hygiene, Hautschutz
Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Maßnahmen im Arbeits- und Sicherheitsplan bzw. in der Betriebsanweisung
- Unterweisung, Dokumentation
- Übung unter Bezug auf die Ergebnisse aus den Lehrabschnitten 3 und 4
- Prüfung
Inhalte n. TRGS 524
1. baufachliche Kenntnisse zu den bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen eingesetzten Arbeitsverfahren,
2. Grundkenntnisse in Physik und Chemie,
3. Kenntnisse zu den Anforderungen bzgl. Ermittlung der bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen im jeweiligen Einzelfall zu erwartenden Gefahrstoffe,
4. vertiefte Kenntnisse zur Methodik der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 400 im Allgemeinen bzw. TRGS 524 im Besonderen,
5. vertiefte Kenntnisse zu den Anforderungen der messtechnischen Überwachung von Gefahrstoffen,
6. vertiefte Kenntnisse zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, zu persönlicher Schutzausrüstung und den entsprechenden speziellen Anforderungen der Arbeiten in kontaminierten Bereichen inkl. besonderer Baustelleneinrichtung, Lagerungs- und Entsorgungsmaßnahmen.
7. Grundkenntnisse zu Fragestellungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
8. Grundkenntnisse zur Organisation von Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe,
9. vertiefte Kenntnisse im staatlichen Vorschriften- und Regelwerk und dem der Unfallversicherungsträger zum Themenbereich Gefahrstoffe
10. Grundkenntnisse zu Verantwortungsstrukturen (Leitung und Aufsicht) und der daraus abzuleitenden Haftung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes.
Zusätzliche Informationen
Fachkunde TRGS 524 / Sachkunde BGR 128