Fachkunde TRGS 524 / Sachkunde BGR 128

Kurs

In Lünen

Sparen Sie 35%
600 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Intensivkurs

  • Niveau

    Fortgeschritten

  • Ort

    Lünen

  • Unterrichtsstunden

    33h

  • Dauer

    3 Tage

Erlangung der Fachkunde n. TRGS 524 sowie der Sachkunde n. BGR 128 - Alle Arbeiten.
(Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen)
3-tägiger Lehrgang mit 32 Lehreinheiten à 45 Minuten inkl. durch die Berufsgenossenschaft anerkannter Abschlussprüfung

Wichtige Informationen

Dokumente

  • TRGS524-BGR128-Anmeldung
  • TRGS524-BGR128-Information 2015

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Lünen (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Am Brambusch 24, 44536

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Ausbildung zum Sachkundigen gem. BGR 128 und Fachkundigen gem. TRGS 524

Verantwortliche im Arbeitsschutz bei jeglichen Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Fragen & Antworten

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Meinungen

Themen

  • Sachkunde BGR 128
  • Fachkunde TRGS 524
  • Arbeiten mit Schadstoffen

Dozenten

Andreas Eberstein

Andreas Eberstein

Arbeitssicherheit

Inhaber eines Ing.-Büros und Dozent für Arbeitssicherheit u.a. an berufsgenossenschaftlichen Akademien, beschäftigt sich seit 1990 mit Asbest und Arbeitssicherheit

Inhalte

Die TRGS 524 und die BGR 128 legen die Regeln für das Arbeiten in kontaminierten Bereichen fest

Einen Fachkundenachweis n. TRGS 524 benötigt, wer mit der Planung, Leitung oder Koordinierung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen beauftragt ist.

Sachkunde auch für Ausschreibungen wichtig

Ausschreibungen dienen dem Zweck, die zu erbringende Bauleistung so zu beschreiben, dass das bietende Unternehmen die Positionen ohne besonderen Aufwand kalkulieren kann.

Gemäß VOB sind die Maßnahmen des Arbeitsschutzes dabei erschöpfend zu beschreiben. Gerade für Arbeiten in kontaminierten Bereichen gilt, mit Sachverstand angemessene Maßnahmen auszuschreiben, um einerseits berechtigten Nachtragsforderungen vorzubeugen, andererseits aber auch die Kosten nicht durch unsinnige und überhöhte Vorgaben in die Höhe zu treiben.

Darüber hinaus hat ein Auftraggeber sicherzustellen, dass nur solche Unternehmen mit Arbeiten in kontaminierten Bereichen beauftragt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Gerade für Personen, die Ausschreibungen von Arbeiten in kontaminierten Bereichen entwerfen, ist daher eine detaillierte Sachkenntnis wichtig.


Der Lehrgang orientiert sich strukturell an den Vorgaben der BGR 128. Hier eine Übersicht über die

Inhalte gem. BGR 128 Anhang 6 A
Überblick über die Rechtssystematik des Arbeitsschutzes, anzuwendende Vorschriften und Regeln

- Arbeitsschutzgesetz
- Chemikaliengesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Biostoffverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Baustellenverordnung
- PSA-Benutzungsverordnung
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Personelle Anforderung, Verantwortung und Haftung

- Leitung, Aufsicht
- Koordinator


Methodik der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen - a) Einführung und stoffliche Faktoren

- Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung
- Ermittlung und Beurteilung von Gefahren durch Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe (Gefahrenanalyse)
- Grenzwerte/Richtwerte
- Messtechnische Überwachung
- Übung zur Gefahrenanalyse

Methodik der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen - b) tätigkeitsbezogene Faktoren

- Methodik zur Ermittlung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten mit Gefährdungen durch Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe (Arbeitsbereichsanalyse)
- Ermittlung der die Emission bzw. Exposition bestimmenden arbeitsbereichs- und tätigkeitsbezogenen Faktoren
- Übung zur Arbeitsbereichsanalyse und Expositionsabschätzung anhand von Fallbeispielen verschiedener Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Sicherheitstechnische Maßnahmen und Einrichtungen

- Baustelleneinrichtung, Lagerungs- und Entsorgungsmaßnahmen
- Technische Schutzmaßnahmen
- Persönliche Schutzmaßnahmen

Notfallmaßnahmen, Erste Hilfe

Arbeitsmedizin

- Vorsorgeuntersuchungen, ihre Inhalte und rechtlichen Grundlagen
- Gefahrstoffe, Toxikologie und Risikoabschätzung
- Belastung/Beanspruchung durch Gefahrstoffe/biologische Arbeitsstoffe sowie persönliche Schutzausrüstungen
- Hygiene, Hautschutz

Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Maßnahmen im Arbeits- und Sicherheitsplan bzw. in der Betriebsanweisung

- Unterweisung, Dokumentation
- Übung unter Bezug auf die Ergebnisse aus den Lehrabschnitten 3 und 4
- Prüfung


Inhalte n. TRGS 524

1. baufachliche Kenntnisse zu den bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen eingesetzten Arbeitsverfahren,
2. Grundkenntnisse in Physik und Chemie,
3. Kenntnisse zu den Anforderungen bzgl. Ermittlung der bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen im jeweiligen Einzelfall zu erwartenden Gefahrstoffe,
4. vertiefte Kenntnisse zur Methodik der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 400 im Allgemeinen bzw. TRGS 524 im Besonderen,
5. vertiefte Kenntnisse zu den Anforderungen der messtechnischen Überwachung von Gefahrstoffen,
6. vertiefte Kenntnisse zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, zu persönlicher Schutzausrüstung und den entsprechenden speziellen Anforderungen der Arbeiten in kontaminierten Bereichen inkl. besonderer Baustelleneinrichtung, Lagerungs- und Entsorgungsmaßnahmen.
7. Grundkenntnisse zu Fragestellungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
8. Grundkenntnisse zur Organisation von Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe,
9. vertiefte Kenntnisse im staatlichen Vorschriften- und Regelwerk und dem der Unfallversicherungsträger zum Themenbereich Gefahrstoffe
10. Grundkenntnisse zu Verantwortungsstrukturen (Leitung und Aufsicht) und der daraus abzuleitenden Haftung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes.

Zusätzliche Informationen

Kontaktperson: Herr Brüning

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