Prozessberater/in für Betriebliches Eingliederungsmanagement

Kurs

Fernunterricht

1.198 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs berufsbegleitend

  • Niveau

    Anfänger

  • Methodik

    Fernunterricht

  • Dauer

    3 Tage

  • Beginn

    nach Wahl

Sie unterstützen Betriebe beim Aufbau und bei der Verstetigung eines für den Arbeitgeber verpflichtenden Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX. Sie beraten bei Fragen zur Prozessgestaltung, Strukturbildung sowie zur Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung des BEM.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Fernunterricht

Beginn

nach WahlAnmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs

Der Lehrgang qualifiziert die Teilnehmer zum Aufbau eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Rechtskonform, branchenunabhängig und praxisnah. Die Teilnehmer werden befähigt, Betriebe zur Prozessgestaltung, Strukturbildung sowie zur Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung des BEM zu beraten.

Der Lehrgang richtet sich insbesondere an: Verantwortliche/Beteiligte im BEM, Fachkräfte im Gesundheitswesen/-management, Berater im Gesundheitswesen/-management, Personalverantwortliche, Führungskräfte, Betriebs-/Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen
Für die Teilnahme am Lehrgang sind theoretische und/oder praktische Vorkenntnisse im Themengebiet sinnvoll.

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Meinungen

Themen

  • Training
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  • Prävention
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Dozenten

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Inhalte

Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind ein wichtiger ökonomischer Faktor für Betriebe. Aufgrund des demografischen Wandels, der Zunahme an nichtübertragbaren Krankheiten sowie der Fachkräfteverknappung gewinnt insbesondere das BEM zunehmend an Bedeutung. Nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten nach längerer Erkrankung ein BEM anzubieten.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden wird und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Den genauen Ablauf und die Inhalte des BEM gibt § 167 Abs. 2 SGB IX jedoch nicht vor. Daher benötigen viele Betriebe Unterstützung, um den spezifischen Ablauf und die inhaltliche Ausgestaltung eines BEM festzulegen. BEM-Prozessberater unterstützen Betriebe dabei, ein BEM systematisch aufzubauen und auf die jeweiligen Bedingungen im Betrieb abzustimmen.

Prozessberater/in für Betriebliches Eingliederungsmanagement

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