Flexibilisierung von Arbeitszeit und Entlohnung
Seminar
In Essen ((Wählen))
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Essen ((Wählen))
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Dauer
28 Tage
Dieses Seminar informiert Sie über
die typischen Modelle zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und
Entlohnung und ermöglicht, deren Vor- und Nachteile für die Belegschaft
zu bewerten. Neben den tariflichen Einschränkungen lernen Sie die
starken Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in diesen Bereichen
ebenso kennen wie rechtliche und taktische Möglichkeiten, die
Arbeitnehmer vor missbräuchlichen oder zumindest kritischen
Gestaltungsvarianten zu schützen.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Betriebsrat
Meinungen
Themen
- Organisation
- Gestaltung
- Arbeitszeit
Inhalte
Rechtlicher Rahmen und Grenzen der Arbeitszeitgestaltung
- Gesetzliche Vorgaben durch das Arbeitszeitgesetz
- Begrenzung durch Tarifverträge und Tarifsperre
Modelle flexibler Arbeitszeitgestaltung und deren Risiken
- Gleitzeit, Kernarbeitszeit, Ampelmodelle, Servicezeiten
- Arbeit mit Arbeitszeitkonten
- Flexibilisierung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Kurzzeit-, Jahres- und Lebensarbeitszeitmodelle
- Arbeit auf Abruf
- Vertrauensarbeitszeit - maximale Freiheit, fehlendeSteuerungsmöglichkeiten
- Probleme durch flexible Arbeitszeit bei Entgeltfortzahlung,Urlaubsentgelt, Überstunden, Insolvenz und Beendigung desArbeitsverhältnisses
Modelle der Entgeltflexibilisierung
- Zielvereinbarungen und Boni
- Zulagen und Prämien
- Erfolgs-, Umsatz- und Gewinnbeteiligung
- Mitarbeiterbeteiligung durch Aktienoptionen
- Widerruflichkeit und Freiwilligkeitsvorbehalte variablerVergütungsbestandteile
- Auf welches Entgelt ist Verlass? Grenzen derEntgeltflexibilisierung
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Flexibilisierung vonArbeitszeit und Entgelt
- Bei Fragen der Arbeitszeitgestaltung (§ 87 Abs. 1 Ziff. 2, 3BetrVG)
- Bei der Gestaltung des Entgelts und bei weiterenEntgeltbestandteilen (§ 87 Abs. 1 Ziff. 10, 11 BetrVG)
- Wirkung der Tarifsperre in §§ 77 Abs. 3, 87 Abs. 1 BetrVG
- Initiativrecht des Betriebsrats bei Wunsch nach eigener Regelung
Flexibilisierung von Arbeitszeit und Entlohnung