Flexibilisierung von Arbeitszeit und Entlohnung

Seminar

In Essen ((Wählen))

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Essen ((Wählen))

  • Dauer

    28 Tage

Dieses Seminar informiert Sie über
die typischen Modelle zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und
Entlohnung und ermöglicht, deren Vor- und Nachteile für die Belegschaft
zu bewerten. Neben den tariflichen Einschränkungen lernen Sie die
starken Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in diesen Bereichen
ebenso kennen wie rechtliche und taktische Möglichkeiten, die
Arbeitnehmer vor missbräuchlichen oder zumindest kritischen
Gestaltungsvarianten zu schützen.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Essen ((Wählen))
45001

Beginn

auf Anfrage

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Betriebsrat

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Meinungen

Themen

  • Organisation
  • Gestaltung
  • Arbeitszeit

Inhalte

Rechtlicher Rahmen und Grenzen der Arbeitszeitgestaltung

  • Gesetzliche Vorgaben durch das Arbeitszeitgesetz
  • Begrenzung durch Tarifverträge und Tarifsperre

Modelle flexibler Arbeitszeitgestaltung und deren Risiken

  • Gleitzeit, Kernarbeitszeit, Ampelmodelle, Servicezeiten
  • Arbeit mit Arbeitszeitkonten
  • Flexibilisierung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Kurzzeit-, Jahres- und Lebensarbeitszeitmodelle
  • Arbeit auf Abruf
  • Vertrauensarbeitszeit - maximale Freiheit, fehlendeSteuerungsmöglichkeiten
  • Probleme durch flexible Arbeitszeit bei Entgeltfortzahlung,Urlaubsentgelt, Überstunden, Insolvenz und Beendigung desArbeitsverhältnisses

Modelle der Entgeltflexibilisierung

  • Zielvereinbarungen und Boni
  • Zulagen und Prämien
  • Erfolgs-, Umsatz- und Gewinnbeteiligung
  • Mitarbeiterbeteiligung durch Aktienoptionen
  • Widerruflichkeit und Freiwilligkeitsvorbehalte variablerVergütungsbestandteile
  • Auf welches Entgelt ist Verlass? Grenzen derEntgeltflexibilisierung

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Flexibilisierung vonArbeitszeit und Entgelt

  • Bei Fragen der Arbeitszeitgestaltung (§ 87 Abs. 1 Ziff. 2, 3BetrVG)
  • Bei der Gestaltung des Entgelts und bei weiterenEntgeltbestandteilen (§ 87 Abs. 1 Ziff. 10, 11 BetrVG)
  • Wirkung der Tarifsperre in §§ 77 Abs. 3, 87 Abs. 1 BetrVG
  • Initiativrecht des Betriebsrats bei Wunsch nach eigener Regelung

Flexibilisierung von Arbeitszeit und Entlohnung

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