Fortbildung für Fachbetriebe nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 AbfAEV.

Seminar

In Köln

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Köln

  • Beginn

    nach Wahl

TÜV Rheinland Akademie GmbH Kurzbeschreibung: Verantwortliche Personen in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, müssen ihre Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang aufrechterhalten. Entsorger müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 Efb

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Köln (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Universitätsstr. 33 50931, 50441

Beginn

nach WahlAnmeldung möglich

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Bildungsziel: Sie sind mit den aktuellen Entwicklungen und Neuerungen des Abfall- und Umweltrechts und der aktuellen Rechtsprechung vertraut. Sie wissen, wie Sie die Vorschriften in Ihrem Betrieb umsetzen können. Ihr Wissen wird anhand von Fallbeispielen und praktischen Übungen vertieft. Sie erhalten einen Fortbildungsnachweis, der die gesetzlich geforderte Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde dokumentiert.

Beschreibung:

Neue Entwicklungen und Aktuelles aus der Rechtsprechung im europäischen und deutschen Abfallrecht
Aktueller Stand und praktischer Vollzug der Regelungen und Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, weiterer abfallrechtlicher Gesetze und untergesetzlicher Regelwerke (u.a. EfbV, AbfBeauftrV, AbfAEV, NachweisV, AVV, GewerbeabfallVO, ElektroG)
Sonstige Umweltvorschriften: Auffrischung, Neuerungen und Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft (u.a. WHG, BImSchG, Gefahrstoffrecht)
Auffrischung, Neuerungen Gefahrgut- und Güterkraftverkehrsrecht, Arbeitsschutzregelungen und betriebliche Umsetzung




Fortbildung für Fachbetriebe nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 AbfAEV.

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