Fortbildung für Fachbetriebe nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 AbfAEV.
Seminar
In Köln
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Köln
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Beginn
nach Wahl
TÜV Rheinland Akademie GmbH Kurzbeschreibung: Verantwortliche Personen in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, müssen ihre Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang aufrechterhalten. Entsorger müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 Efb
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Bildungsziel: Sie sind mit den aktuellen Entwicklungen und Neuerungen des Abfall- und Umweltrechts und der aktuellen Rechtsprechung vertraut. Sie wissen, wie Sie die Vorschriften in Ihrem Betrieb umsetzen können. Ihr Wissen wird anhand von Fallbeispielen und praktischen Übungen vertieft. Sie erhalten einen Fortbildungsnachweis, der die gesetzlich geforderte Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde dokumentiert.
Beschreibung:
Neue Entwicklungen und Aktuelles aus der Rechtsprechung im europäischen und deutschen Abfallrecht
Aktueller Stand und praktischer Vollzug der Regelungen und Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, weiterer abfallrechtlicher Gesetze und untergesetzlicher Regelwerke (u.a. EfbV, AbfBeauftrV, AbfAEV, NachweisV, AVV, GewerbeabfallVO, ElektroG)
Sonstige Umweltvorschriften: Auffrischung, Neuerungen und Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft (u.a. WHG, BImSchG, Gefahrstoffrecht)
Auffrischung, Neuerungen Gefahrgut- und Güterkraftverkehrsrecht, Arbeitsschutzregelungen und betriebliche Umsetzung
Fortbildung für Fachbetriebe nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 AbfAEV.