Kurs

Fernunterricht

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Methodik

    Fernunterricht

Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:

Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen

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Meinungen

Dozenten

Werner Körner

Werner Körner

Arbeitssicherheit

Sicherheitsingenieur / Qualitätsauditor, Rödermark

Inhalte

Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.
Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001.

Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:

„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, ... . Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“

Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:

„Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“

Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:

  • Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
  • Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
  • Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen

Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte

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