Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte
Seminar
In Offenbach am Main

Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Offenbach am main
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Beginn
April
weitere Termine
Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:
Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Dozenten
Werner Körner
Arbeitssicherheit
Sicherheitsingenieur / Qualitätsauditor, Rödermark
Inhalte
Hintergrund:
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.
Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001. Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd: „Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, ... . Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“ Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor: „Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte