Fortbildungslehrgang Asbestsachkunde

Seminar

In Oberhausen

250 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Fortgeschritten

  • Sprachen

    Deutsch

  • Ort

    Oberhausen

Durch die Gefahrstoff verordnung in Verbindung mit der TRGS
519 wird eine eintägige staatlich anerkannte Fortbildung für alle
Asbest-Sachkundigen notwendig. Diese Fortbildungslehrgänge
werden auf Grundlage der Anlage 5 der neuen TRGS 519 durchgeführt.
Gefordert ist eine eintägige Schulung, die innerhalb von 6 Jahren
absolviert werden muss. Wer also am 01. Januar 2011 einen
Sachkundelehrgang absolviert hat, muss bis zum 01. Januar
2017 einen Lehrgang nach Anlage 5 besucht haben. Ansonsten
ist die erworbene Sachkunde ungültig und der komplette Lehrgang
muss wiederholt werden.
Die 6 Jahre Gültigkeit zählen ab dem Besuch des Lehrgangs.
Unser Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 ist bei der Bezirksregierung
Düsseldorf staatlich anerkannt.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Oberhausen (Nordrhein-Westfalen, NRW)
Karte ansehen
Vestische Straße 46, 46117

Beginn

auf Anfrage
Oberhausen (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Vestische Straße 46, 46117

Beginn

06.Juni 2024Anmeldung möglich
26.Sep. 2024Anmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs

Das Seminar richtet sich an Sachkundige mit der Sachkunde nach
Anlage 4 A,B und C der TRGS 519.
Der Anmeldung muss eine Kopie der bereits erworbenen
Sachkunde beigefügt sein.

Sachkunde nach Anlage 4A,B und C der TRGS 519.

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Meinungen

Themen

  • Asbestprodukte und Verwendung
  • Aktuelles aus den Vorschriften
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Schutzausrüstung
  • Hinweise zur Entsorgung

Dozenten

Wechselnde Dozenten

Wechselnde Dozenten

Werden zu Beginn des Kurses bekanntgegeben.

Inhalte

Durch die Gefahrstoff verordnung in Verbindung mit der TRGS519 wird eine eintägige staatlich anerkannte Fortbildung für alleAsbest-Sachkundigen notwendig. Diese Fortbildungslehrgängewerden auf Grundlage der Anlage 5 der neuen TRGS 519 durchgeführt.Gefordert ist eine eintägige Schulung, die innerhalb von 6 Jahrenabsolviert werden muss. Wer also am 01. Januar 2011 einenSachkundelehrgang absolviert hat, muss bis zum 01. Januar2017 einen Lehrgang nach Anlage 5 besucht haben. Ansonstenist die erworbene Sachkunde ungültig und der komplette Lehrgangmuss wiederholt werden.Die 6 Jahre Gültigkeit zählen ab dem Besuch des Lehrgangs.Unser Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 ist bei der BezirksregierungDüsseldorf staatlich anerkannt

Fortbildungslehrgang Asbestsachkunde

250 € inkl. MwSt.