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Führungskraft, was nun? - Arbeitsrecht für Führungskräfte

Kurs

In Wuppertal ()

690 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Zum Seminar Führungskraft, was nun? - Arbeitsrecht für Führungskräfte Der nächste Kar­ri­ereschritt ist geschafft – man über­nimmt eine Leitungsfunktion. Mit dem beruf­li­chen Auf­stieg ist der Wan­del von der Fach- zur Füh­rungs­kraft ver­bun­den. Zen­trale Auf­gabe in der neuen Funk­tion ist die Personalführung. Die erfolg­reiche Bewäl­ti­gung von Füh­rungs­auf­gaben stellt gänz­lich andere Anfor­de­run­gen an die neue Füh­rungs­kraft. Aller Erfah­rung nach wird den neuen Füh­rungs­kräften wenig Zeit ein­ge­räumt, sich auf die neue Auf­gabe vor­zu­be­rei­ten. Sie müs­sen ihren eigenen Führungsstil ent­wi­ckeln, sich Führungsinstrumente aneig­nen, ihre kommunikative Kom­pe­tenz stär­ken und Konflikt­lösungs­strategien umset­zen. Erfolgreiche Personalführung setzt aber auch die Fähig­keit vor­aus, die rich­ti­gen Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Die erfolg­reiche Bewäl­ti­gung der neuen Füh­rungs­auf­gabe erfordert, dass die Füh­rungs­kraft die Hand­lungs­mög­lich­kei­ten im Personalbereich und deren rechtlichen Vor­aus­set­zun­gen kennt. Andern­falls entscheidet die Füh­rungs­kraft nicht, son­dern rät mehr oder min­der erfolg­reich. Aber auch im Laufe der Kar­ri­ere ent­wi­ckelt sich das Auf­gabengebiet von Füh­rungs­kräften. Die Personalführung und -ver­ant­wor­tung gewinnt immer grö­ße­res Gewicht, die operative Tätig­keit tritt ten­den­zi­ell in den Hin­ter­grund. Das Semi­nar ver­mit­telt die not­wen­di­gen arbeitsrechtlichen Kennt­nisse, damit Füh­rungs­kräfte ihre Hand­lungs­mög­lich­kei­ten bei der Personal­führung rechtssicher aus­schöp­fen kön­nen. Es orientiert sich am Lebens­zy­k­lus eines Beschäftigungsverhältnisses vom Rekru­tier­ungs­prozess bis zur Been­di­gung. Im Mit­tel­punkt ste­hen individualarbeitsrechtliche Fra­ge­stel­lun­gen sowie solche, die...

Hinweise zu diesem Kurs

Teilnehmerkreis (m/w): Führungskräfte mit Personalverantwortung Personalleiter und Mitarbeiter der Personalabteilung

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Meinungen

Themen

  • Personalführung
  • Erfolg
  • Arbeitsrecht
  • Führungskräfte

Inhalte

Seminarinhalt: Führungskraft, was nun? - Arbeitsrecht für Führungskräfte

  1. For­men des Personaleinsatzes
    • Eigene Arbeit­neh­mer
    • Leiharbeitnehmer
    • freier Mit­ar­bei­ter/ Dienst­neh­mer
    • Werkunternehmer
  2. Der Rekrutierungsprozess
    • Stel­len­aus­schrei­bung und alter­na­tive For­men der Personalsuche
    • Aus­wahl­ver­fah­ren
    • Vor­ga­ben des Diskriminierungsschutzes
    • Betei­li­gung des Betriebs­rats, §§ 99 ff. BetrVG
  3. For­men und Inhalt des Arbeits­ver­trags
    • unbefris­teter/ befris­teter Arbeits­ver­trag
    • Mindestinhalt und AGB-Kon­trolle des Arbeits­ver­trags
    • Wich­tige Ver­trags­klau­seln: Flexibilisierungsklausel / Bezugnahmeklausel / nachvertragliches Wettbewerbsverbot / Ausschlussfrist/ Verfallklausel / Öffnungsklausel für Betriebs­ver­ein­ba­run­gen
  4. Das Direktionsrecht
    • Inhalt und Gren­zen des Direktionsrechts
    • Abgren­zung zu Vertragsänderungen (Ände­rungs­kün­di­gung)
    • Diskriminierungsschutz
    • Mitbestimmungsrechte des Betriebs­rats: Ver­hal­ten im Betrieb / Umset­zung, Ver­set­zung, § 99 Abs. 1 BetrVG / Lage und Dauer der Arbeits­zeit / Anord­nung von Über­stun­den / andere soziale Ange­le­gen­hei­ten, § 87 Abs. 1 BetrVG
  5. Hand­lungs­mög­lich­kei­ten bei der Pflicht­ver­let­zung durch einen Arbeit­neh­mer
    • Ermah­nung / Abmah­nung
    • Weg­fall des Vergütungsanspruchs
    • Gel­tend­ma­chung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen
  6. Umgang mit low per­for­mern
  7. Beson­dere Arbeit­neh­mergruppen
    • Teilzeitarbeitnehmer/ gering­fü­gig Beschäf­tigte
    • Schwer­be­hin­derte Men­schen
  8. Vertragsbeendigung
    • Zeit­ab­lauf/ Zweckerreichung bei befris­tet beschäftigten Arbeit­neh­mern
    • Auf­he­bungs-/ Abwick­lungs­ver­trag
    • ordent­li­che Kün­di­gung: ver­hal­tens­be­dingte Kün­di­gung / per­so­nen­be­dingte Kün­di­gung / betriebs­be­dingte Kün­di­gung / Sonderkündigungsschutz
    • außerordent­li­che fristlose Kün­di­gung
    • Arbeit­neh­mer mit Sonderkündigungsschutz kraft Funk­tion
    • Mitbestimmungsrechte des Betriebs­rats, §§ 102, 103 BetrAVG
    • Inte­r­es­sen­aus­gleich und Sozi­al­plan
    • Massenentlassungsanzeige

Zusätzliche Informationen

Ihr Seminarleiter: Dr. Mar­tin Kolmhuber Part­ner Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln

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