Kurs derzeit nicht verfügbar

Gebäudeautomation und VOB, was muss wer tun - Pflichten und Rechte der Vertragspartner

Seminar

Online

99 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Mittelstufe

  • Methodik

    Online

  • Unterrichtsstunden

    1h

  • Dauer

    1 Tag

Wie kommt man von einer Projektidee zu einem guten Vertragswerk? Dieses Webinar erläutert, worauf bei der Planung, der Erstellung der Leistungsverzeichnisse und dem Handeln der Beteiligten zu achten ist, um den gemeinsamen Projekterfolg zu erreichen..

Hinweise zu diesem Kurs

In diesem Webinar erhält der Teilnehmer Hinweise zur Erstellung und dem Anwenden von Planungsunterlagen, Leistungsverzeichnissen und weiteren Unterlagen im Planungs-, Bau- und Facility- Management- Prozess für Gebäudeautomation:

• Sie kennen die Vorgaben zum Anwenden der VOB und der ZTV/ ATV der VOB
• Sie vertiefen Ihre Kenntnisse zum Erstellen und Anwenden der Planungsunterlagen
• Sie erhalten Hinweise zum Thema: Wer muss was in einem Bauprozess tun?
• Sie erhalten Hinweise zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen

• Betreiber/ Facility Manager
• Errichter/ Generalunternehmer/ Generalübernehmer
• Planer
• Bauherren
• Sachverständige

Fragen & Antworten

Ihre Frage hinzufügen

Unsere Berater und andere Nutzer werden Ihnen antworten können

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, um eine Antwort zu erhalten

Es werden nur Ihr Name und Ihre Frage veröffentlicht.

Meinungen

Themen

  • VOB
  • DIN
  • Norm
  • Gebäudeautomation
  • Facility Manager
  • Normgerechte Planung
  • Normung von Prozessen
  • Planung
  • Bauwesen
  • Bau

Dozenten

 Jörg Balow

Jörg Balow

...

Inhalte

Inhalte:

• Wer muss bei der Planung der Gebäudeautomation was koordinieren?

• Wer muss bei Bauverträgen welche Unterlagen bekommen und erstellen?

• Welche Pflichten hat der Bauherr, der Unternehmer, der Planer in der GA?

• Was sind ATV der VOB und was regeln sie?













Gebäudeautomation und VOB, was muss wer tun - Pflichten und Rechte der Vertragspartner

99 € zzgl. MwSt.