Gefahrgut Kapitel 1.3 ADR. Beteiligte Person. Auffrischung.
Seminar
In Köln
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Köln
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Beginn
nach Wahl
TÜV Rheinland Akademie GmbH Kurzbeschreibung: Als beschäftigte und beteiligte Person, deren Arbeitsbereich bereits die Beförderung gefährlicher Güter des Verkehrsträgers Straße umfasst, sind Sie gemäß Kapitel 1.3 ADR verpflichtet, regelmäßig (alle 1-2 Jahre) Ihre Fachkenntnisse aufzufrischen und auf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Bildungsziel: Ihr Unternehmen erfüllt seine gesetzliche Schulungspflicht nach Kapitel 1.3 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Sie aktualisieren Ihre gefahrgutrelevanten Kenntnisse. Praxisbeispiele erleichtern Ihnen die Umsetzung der geänderten Gefahrgutvorschriften in Ihrem Arbeitsalltag.
Beschreibung:
Neuerungen im Gefahrgutrecht
Aufgabenbezogene Unterweisung
Korrekte Umsetzung der Gefahrgutvorschriften für die Wahrnehmung der Pflichten eines Absenders, Verpackers, Verladers, Befüllers, Beförderers, Fahrzeugführers, Entladers und Empfängers, z.B. hinsichtlich
Klassifizierung
Verpackungen
Tanks, lose Schüttung
Begrenzte und freigestellte Mengen
Kennzeichnung und Bezettelung
Begleitpapiere
Be- und Entladen, Ladungssicherung, Transport
Ausrüstung
Sicherung (Security)
Verkehrsträgerübergreifende Beförderung
Sicherheitsunterweisung
Gefahren und Risiken
Verhalten bei Zwischenfällen und Unfällen
Gefahrgut Kapitel 1.3 ADR. Beteiligte Person. Auffrischung.