Grundlehrgang (Fachkunde) nach § 9 Abs. 1 EfbV und §§ 4, 5 AbfAEV
Kurs
In Mülheim An Der Ruhr
Beschreibung
-
Kursart
Kurs
-
Ort
Mülheim an der ruhr
Entsorgungsfachbetriebe (gemäß § 9 EfbV) Die Inhaber eines Entsorgungsfachbetriebes, sofern diese Leitungsfunktionen innehaben sowie das klassische Leitungs- und Aufsichtspersonal müssen den vorliegenden Fachkundekurs absolviert haben. Eine zweitägige Auffrischung ist gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre erforderlich.
Wichtige Informationen
Dokumente
- B5_LVQ_Fachkunde_EfbV_2020.pdf
- LVQ BusinessAkademie Termine 2020.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Um sich für den Kurs anzumelden, rufen Sie die folgende PDF auf und wählen rechts oben die Funktion "Dokument speichern". Setzen Sie den Haken auf "öffnen mit Adobe Acrobat". Sie können die Anmeldung nun direkt ausfüllen. Im Feld „Unterschrift“ können Sie entweder eine Signatur einfügen und uns das Dokument wieder ausgefüllt zurückmailen, oder Sie drucken die PDF-Datei aus und schicken sie uns ausgefüllt per Mail oder Fax zu.
Behördlich bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung (Fachkundenachweis) der LVQ Business Akademie der LVQ GmbH. Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich die Teilnahmebescheinigung für den Betriebsbeauftragten für Abfall zu erwerben.
Meinungen
Themen
- Abfallwirtschaft
- Kreislaufwirtschaft
- Umwelt
- Abfallrecht
- Abfallbeauftragter
- Umweltrecht
- Gefahrgut
- EfBV
- LAGA
- AbfAEV
- Tgv
- TgV6
Dozenten
Trainer/Dozenten der LVQ
...
Inhalte
Entsorgungsfachbetriebe (gemäß § 9 EfbV)
Die Inhaber eines Entsorgungsfachbetriebes, sofern diese Leitungsfunktionen innehaben sowie das klassische Leitungs- und Aufsichtspersonal müssen den vorliegenden Fachkundekurs absolviert haben. Eine zweitägige Auffrischung ist gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre erforderlich.
Sammler und Beförderer (gemäß § 5 AbfAEV)
Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
Händler und Makler (gemäß § 5 AbfAEV)
Händler und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine entsprechende Erlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
Behördlich bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung (Fachkundenachweis) der LVQ Business Akademie der LVQ GmbH. Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich die Teilnahmebescheinigung für den Betriebsbeauftragten für Abfall zu erwerben.
Fachkundenachweis nach EfbV + AbfAEV: 990,00 €
Fachkundenachweis nach EfbV + AbfAEV + Abfallbeauftragter AbfBeauftrV/KrWG: 1090,00 €
Die Lehrgänge sind steuerfrei nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG.
Zusätzliche Informationen
Grundlehrgang (Fachkunde) nach § 9 Abs. 1 EfbV und §§ 4, 5 AbfAEV