Haftungsfragen in der bAV
Seminar
In Köln
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Köln
Vertragsrechtliche Aspekte in der bAV und folgend Einstandspflichten des ArbeitgebersAnpassungsprüfung nach §16 BetrAVGCheckliste zur Durchführung eines AnpassungsprüfverfahrensInformationspflichten in der bAVAktuelle Rechtsprechung zur bAV
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Beginn
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Meinungen
Themen
- Haftungsfragen
Inhalte
Pacta sunt servanda - das Prinzip der Vertragstreue war schon den alten Römern bekannt. Doch in der betrieblichen Altersversorgungführt diese Selbstverständlichkeit immer wieder zu erstaunten Nachfragen. Die in § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG daher noch einmal ausdrücklich normierte Einstandspflicht des Arbeitgebers für sein Versorgungsversprechen, die auch für die Entgeltumwandlung sowie für durch Eigenbeiträge finanzierte betriebliche Versorgung gilt, ist im aktuellen Betriebsrentenrecht eine vielfach unterschätzte haftungsrelevante Regelung. Hinzu kommt eine intensive Auseinandersetzung mit §16 BetrAVG und der hieraus tatsächlich abzuleitenden Anpassungsprüfpflicht für Unternehmen.
Vertragsrechtliche Aspekte in der bAV und folgend Einstandspflichten des Arbeitgebers
- Rechtsbeziehungen in der bAV - was schuldet der Arbeitgeber?
- Verschaffungsanspruch - wofür haftet der Arbeitgeber?
- Wechsel des Durchführungsweges
- Besitzstandsfragen
Anpassungsprüfung nach §16 BetrAVG
- Pflicht zur Anpassungsprüfung vs. Pflicht zur Anpassung
- Wirtschaftliche Verhältnisse
- Bringschuld / Holschuld
- Prüfungszeitpunkt/Prüfungszeitraum
- Dokumentationspflichten
Checkliste zur Durchführung eines Anpassungsprüfverfahrens
- Exklusiv für Seminarteilnehmer
- Höchste Praxisrelevanz
Informationspflichten in der bAV
- Aus §1 BetrAVG und/oder NachwG?
- Aus der Fürsorgepflicht?
- Während des Beschäftigungsverhältnis
- Nach Beendigung der Beschäftigung
- Folgen falscher Information
Aktuelle Rechtsprechung zur bAV
Zusätzliche Informationen
Mitarbeiter von betrieblichen Personal- und Sozialabteilungen, Nachwuchskräfte im Bereich betrieblicher Versorgungswerke, Betriebs- und Personalräte, Versicherungsvermittler/-makler, Nachwuchskräfte in der bAV, Unternehmensberater, Steuerberater, Rechtsanwälte
Haftungsfragen in der bAV