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Haftungsrecht und Strafrecht für Umweltbeauftragte

Kurs

In Nürnberg ()

500 € MwSt.-frei

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Unterrichtsstunden

    8h

  • Dauer

    1 Tag

Als Umweltbeauftragter sind Sie verantwortlich für die Gewährleistung der erforderlichen Maßnahmen im betrieblichen Umweltschutz.
Damit arbeiten Sie stets in einem Risikobereich, in dem es auch bei gewissenhaftesten Vorkehrungen unter Umständen zu technischen Störungen und unerwarteten Zwischenfällen kommen kann.
Daher ist es wichtig zu wissen, wie und wodurch Umweltbeauftragte für eventuelle Fehler bei ihrer betrieblichen Tätigkeit seitens ihres Arbeitgebers und von Dritten schadensrechtlich belangt werden können.

Hinweise zu diesem Kurs

Das Seminar befasst sich mit allen Haftungstatbeständen, die für den Teilnehmerkreis bedeutsam werden können. Wir betrachten die Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Pflichten. Dazu gehören auch Ansprüche aus dem neuen Umweltschadengesetz, dessen Folgen versicherungsrechtlich noch nicht festgesetzt sind. Das Seminar zeigt Ihnen, wie Sie sich entlasten können und welche Delikte bei Ihrer Tätigkeit in Betracht kommen könnten.

Immissionsschutz-, Abfall-, Umwelt-, Gewässerschutzbeauftragte, Ingenieure und Mitarbeiter, die mit Umweltschutzaufgaben betraut sind, Geschäftsführer

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Meinungen

Themen

  • Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber
  • Die Verschuldensgrade bei einem Schaden
  • Umweltschutz
  • Strafrecht
  • Umwelt
  • Strafrechtliche Haftung
  • Zivilrechtliche Haftung

Dozenten

Dozenten der GRUNDIG AKADEMIE

Dozenten der GRUNDIG AKADEMIE

Management

Inhalte

Als Umweltbeauftragter sind Sie verantwortlich für die Gewährleistung der erforderlichen Maßnahmen im betrieblichen Umweltschutz.
Damit arbeiten Sie stets in einem Risikobereich, in dem es auch bei gewissenhaftesten Vorkehrungen unter Umständen zu technischen Störungen und unerwarteten Zwischenfällen kommen kann.
Daher ist es wichtig zu wissen, wie und wodurch Umweltbeauftragte für eventuelle Fehler bei ihrer betrieblichen Tätigkeit seitens ihres Arbeitgebers und von Dritten schadensrechtlich belangt werden können.

Zielgruppe

Immissionsschutz-, Abfall-, Umwelt-, Gewässerschutzbeauftragte, Ingenieure und Mitarbeiter, die mit Umweltschutzaufgaben betraut sind, Geschäftsführer

Ihr Nutzen

Das Seminar befasst sich mit allen Haftungstatbeständen, die für den Teilnehmerkreis bedeutsam werden können. Wir betrachten die Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Pflichten. Dazu gehören auch Ansprüche aus dem neuen Umweltschadengesetz, dessen Folgen versicherungsrechtlich noch nicht festgesetzt sind. Das Seminar zeigt Ihnen, wie Sie sich entlasten können und welche Delikte bei Ihrer Tätigkeit in Betracht kommen könnten.

Schwerpunkte
  • Zivilrechtliche Haftung des Umweltbeauftragten gegenüber seinem Arbeitgeber
  • Haftungseinschränkungen bei Schädigungen, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen
  • Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber
  • Strafrechtliche Haftung von Umweltschutzbeauftragten
  • Die Verschuldensgrade bei einem Schaden
    • leichte Fahrlässigkeit
    • grobe Fahrlässigkeit
  • Von der Rechtsprechung anerkannten Ausnahmen bei grober Fahrlässigkeit
    • Haftung des Umweltbeauftragten gegenüber Dritten
    • keine Haftungsbeschränkung

Zusätzliche Informationen

1 Tag

Die Preise verstehen sich: inkl. Lehrmaterial, Mittagessen und Getränken

Haftungsrecht und Strafrecht für Umweltbeauftragte

500 € MwSt.-frei