Öffentliche Ausschreibungen
Seminar
In München und Münster
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
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Unterrichtsstunden
6h
Im Seminar 'Öffentliche Ausschreibungen' werde die wesentlichen vergaberechtlichen Anforderungen dargestellt und für den Bearbeiter nutzbar gemacht, und zwarfür die Auftraggeber- und die Bieterseite. Über die Frage des Bestehens einer Ausschreibungspflicht, der richtigen Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnungen, der richtigen Verfahrensart, des Umgangs mit Bietergemeinschaften und Einkaufskooperationen, der Prüfung von Eignung und Wirtschaftlichkeit werden auch die kartellrechtlichen und strafrechtlichen Bezüge zum Vergaberecht dargestellt. Gerichtet an: Anwärter für den Posten eines Chief Compliance Officers (CCO), Mitarbeiter der Compliance-Abteilungen, CCOs, die ihr Wissen auf den aktuellen Stand bringen möchten, Geschäftsführer und Manager von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Interessierte an Weiterbildung
Wichtige Informationen
Dokumente
- Öffentliche Ausschreibungen
Standorte und Zeitplan
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Meinungen
Dozenten
Kristina Wieddekind
Vergaberecht
Rechtsanwältin, Hamburg
Inhalte
Der Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe stellt einen lukrativen Markt für Bieterunternehmen dar und ist daher anfällig für Manipulation und Korruption. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Vergaberechts soll einen transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerb garantieren und Manipulationen Einhalt gebieten. Das gilt in besonderem Maße für „öffentliche Auftraggeber“, aber auch für Bieter eines Vergabeverfahrens.
Das Vergaberecht entwickelt sich dabei immer mehr zu einem „Expertenrecht“. Durch ständige Änderungen sowohl der europäischen als auch der nationalen Regelungen sowie einer sich stetig weiterentwickelnden Rechtsprechung ist es schwierig mit allen sich aus dem Rechtsbereich ergebenden Anforderungen „Schritt“ zu halten. Unsicherheit und Unwissenheit bergen dabei Risiken, die zu ungewollten Regelverstößen mit umfangreichen Folgen führen können. Beschaffungsvorgänge können daher unter Manipulationsverdacht geraten, obwohl Fehler nicht bewusst, sondern nur aus Unwissenheit begangen wurden.
Die Folgen vergaberechtswidrigen Verhaltens sind vielfältig. So kann eine Verpflichtung zur Vertragsauflösung entstehen genauso wie Schadensersatzansprüche übergangener Unternehmen. Auch Ermittlungen der Europäischen Kommission mit Festsetzung von Zwangsgeldern gegen die Bundesrepublik Deutschland ist ein denkbares Szenario. Auf Bieterseite droht vor allem ein Ausschluss des Angebots vom weiteren Ausschreibungsverfahren, aber auch Sanktionen wie eine in die Zukunft gerichtete Vergabesperre. Bei Manipulationen oder Absprachen ist weiterhin an strafrechtliche Konsequenzen zu denken.
Entstehen einer Ausschreibungspflicht und Wahl des richtigen Verfahrens:
- Gesetzliche Grundlagen
- Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber gem. § 98 GWB oder Verpflichtung zur Anwendung des Vergaberechts bei anderen juristischen Personen des privaten Rechts, z.B. aus Zuwendungsbescheiden?
- Wahl der richtigen Verfahrensart
- Zulässigkeit von Einkaufskooperationen?
- Folgen von Fehlern, mögliche Konsequenzen, Heilung
- Verpflichtungen Auftraggeber / Bieter
Die rechtskonforme Durchführung eines Vergabeverfahrens
- Insbesondere Anforderungen an Leistungsbeschreibung, Eignungs- und Wertungskriterien
- Transparenz- und Dokumentationspflichten
- Informationspflichten
- Bietergemeinschaften
- Nebenangebote
- Mögliche Konsequenzen bei Vergaberechtsverletzungen
Schwere Vergaberechtsverletzungen durch Bieter: Inhalte, Reaktionsmöglichkeiten und Folgen
- Schwere Verfehlungen
- Zuverlässigkeitsfragen
- Selbstreinigung
- Vergabesperre
Kartell- und strafrechtliche Einflüsse auf das Vergaberecht
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