Hotel- und Gaststättenunterrichtung (SCHO)

Seminar

In Berlin

85 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

Das Zentrum WISH IHK präsentiert das folgende Programm, mit dem Sie Ihre Kompetenzen stärken sowie Ihre gesteckte Ziele erreichen können. In dem Kurs zu dieser Schulung gibt es verschiedene Module zur Auswahl und Sie können mehr über die angebotenen Thematiken erfahren. Einfach anmelden und Zugang zu den folgenden Themen erhalteneinschließlich Skriptengemäß aktuellem Gebührentarif

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Breite Straße 29, 10178

Beginn

auf Anfrage

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Das WIS.IHK ist ein etablierter, innovativer Weiterbildungsanbieter, der sich mit Energie und Leidenschaft der Aus- und Weiterbildung Erwachsener widmet. Seit über zehn Jahren steht das WIS.IHK Teilnehmern als kompetenter und starker Partner zur Seite und unterstützt sie dabei, sich erfolgreich ins Berufsleben einzugliedern und/oder weiterzuentwickeln.


Beschreibung des Seminars

Der Gewerbetreibende, der eine Gaststätte eröffnen oderübernehmen will, kommt täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Er muss wissen, wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind, wie die notwendigen Hygieneregeln lauten. Eine falsche Behandlung von Lebensmitteln, das Nichtbeachten der Hygienevorschriften beeinträchtigt die Qualität der Speisen und Getränke und wird die Gäste nicht für den Betrieb gewinnen können. Die Unterrichtung im Gaststättengewerbe soll sicherstellen, dass der Teilnehmer mit den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften im Lebensmittelrecht als vertraut gelten kann. Werden die Vorschriften nicht beachtet, können Bußgelder fällig werden. Auch der Entzug der Erlaubnis ist möglich. Wer die lebensmittelrechtlichen Vorschriften befolgt, muss bei Kontrollen durchÜberwachungsämter keine Beanstandungen und Bußgelder befürchten.

Warum?
Nach§ 4 Abs. 1 Ziff. 4 Gaststättengesetz wird die Gaststättenerlaubnis nur dann erteilt, wenn der Antragsteller anhand einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweist, dass erüber die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann. Hierunter sind die wichtigsten Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zu verstehen, die den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden, Täuschung und Irreführung bezwecken. Eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen kommen noch hinzu.
Wer?
Grundsätzlich muss derjenige, der die Gaststätte betreiben will, den Unterrichtungsnachweis erbringen. Wird die Gaststätte mittels eines Stellvertreters geführt, muss eine Stellvertretererlaubnis beantragt werden. Der Stellvertreter muss den Nachweis der Unterrichtung im Gaststättengewerbe vorlegen können bzw. an der Unterrichtung teilnehmen. Bei Ausscheiden oder Wechsel des Stellvertreters muss entweder der neue Stellvertreter oder der Gewerbetreibende den Unterrich-tungsnachweis vorlegen.Über die Voraussetzungen der Stellvertretererlaubnis informiert Sie Ihre Industrie- und Handelskammer.

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Hotel- und Gaststättenunterrichtung (SCHO)

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