Inhouse-Unterweisungen zu Arbeitssicherheit und Unfallschutz
Kurs
Inhouse
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Methodik
Inhouse
Nur wer sich der Gefahren an seinem Arbeitsplatz bewusst und dabei umfassend informiert ist, kann plan- und sinnvolle Schutzmaßnahmen ergreifen und Gefährdungen wirksam vermeiden. Fehlende Motivation, Bequemlichkeit, Einsicht und Kenntnis haben keine Chance: Wir fördern das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter. Mit Sicherheit.
Meinungen
Inhalte
Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz unter Berücksichtigung weiterer spezialgesetzlicher Regelungen (u.a. Bildschirmarbeitsverordnung, Gefahr- und Biostoffverordnung, PSA-Benutzungsverordnung, Lasthandhabungsverordnung, Betriebssicherheitsverordnung) verpflichtet, Ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz [ArbSchG] zählt zu den Pflichten des Arbeitgebers, „[…] die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen […] Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen […]"
Entsprechend § 4 BGV A1 muss die Unterweisung „[…] mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.“, wobei spezialgesetzlich kürzere Fristen (vgl. § 29 JArbSchG: „[…] Die Unterweisungen sind in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährig, zu wiederholen.“) vorgesehen sein können.
Unsere Unterweisungen werden dabei an Ihre individuellen betrieblichen Gegebenheiten und Ihre Gefährdungsentwicklung angepasst.
Kursinhalte:
> ARBEITSSICHERHEIT
Bildschirmarbeit, Biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe, Erste Hilfe, Heben und Tragen, Lärm am Arbeitsplatz
> GESUNDHEITSSCHUTZ
Sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln, Brandschutz, Flurförderzeuge, Krane, Persönliche Schutzausrüstung
Zusätzliche Informationen
Inhouse-Unterweisungen zu Arbeitssicherheit und Unfallschutz