Intensivkurs: Die neue Maschinenverordnung der EU
Seminar
In Zürich (Schweiz)
*Richtpreis
Originalbetrag in CHF:
CHF 890
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Mittelstufe
-
Sprachen
Deutsch
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Ort
Zürich (Schweiz)
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
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Beginn
12.06.2024
weitere Termine
Am 22. Mai 2023 hat die Europäische Union die EU-Maschinenverordnung verabschiedet. Die neuen Vorschriften sind im Juni 2023 in Kraft getreten. Die EU hat zur Vorbereitung auf die zahlreichen neuen Regelungen auch eine Übergangszeit für die Hersteller, Importeure und Händler vorgesehen, damit sie sich und Ihre Unternehmen auf die neuen Anforderungen einstellen können, die alte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird noch 2-3 Jahre gültig sein.
Die Schweiz wird sich nach Auskunft des SECO im Laufe des Jahres mit der Umsetzung der EU-Maschinenverordnung beschäftigen und will die Schweizer Maschinenverordnung bis zum 20. Januar 2027 angepasst haben. Allerdings wird den Schweizer Maschinenherstellern dann die Übergangsfrist stark verkürzt, was eine Überprüfung der bereits geltenden EU-Rechtslage schon heute notwendig macht, egal, ob Maschinen in der Schweiz oder in der EU vertrieben werden.
Die zu ergreifenden Massnahmen stellen erhebliche Herausforderungen für die Maschinenindustrie und deren Zulieferer dar. Die wichtigsten Änderungen sind:
+ Integration von Bestimmungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) für Sicherheitsfunktionen
+ Integration von Cyber-Safety-Bestimmungen für Sicherheitssteuerungssysteme und konformitätsbezogene Software und Daten
+ Autonome und ferngesteuerte Maschinen
+ Digitalisierung von Gebrauchsanweisungen, Montageanleitungen und EU-Konformitäts- und Einbauerklärungen
+ Obligatorische Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle für 6 Produktkategorien
+ Meldepflichten für alle Maschinen bei Gefährdung von Personen
+ Erhöhte Dokumentations- und Nachweispflichten für Importeure und Händler
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Maschinenrichtlinie
- 2006/42/eg
- EU
- Schweiz
- Maschinenverordnung
- Security Aspekte
- KI
Dozenten
lic. iur. Hans-Joachim Hess
Produktesicherheitsrecht
Inhalte
Am 22. Mai 2023 hat die Europäische Union die EU-Maschinenverordnung verabschiedet. Die neuen Vorschriften sind im Juni 2023 in Kraft getreten. Die EU hat zur Vorbereitung auf die zahlreichen neuen Regelungen auch eine Übergangszeit für die Hersteller, Importeure und Händler vorgesehen, damit sie sich und Ihre Unternehmen auf die neuen Anforderungen einstellen können, die alte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird noch 2-3 Jahre gültig sein.
Die Schweiz wird sich nach Auskunft des SECO im Laufe des Jahres mit der Umsetzung der EU-Maschinenverordnung beschäftigen und will die Schweizer Maschinenverordnung bis zum 20. Januar 2027 angepasst haben. Allerdings wird den Schweizer Maschinenherstellern dann die Übergangsfrist stark verkürzt, was eine Überprüfung der bereits geltenden EU-Rechtslage schon heute notwendig macht, egal, ob Maschinen in der Schweiz oder in der EU vertrieben werden.
Die zu ergreifenden Massnahmen stellen erhebliche Herausforderungen für die Maschinenindustrie und deren Zulieferer dar. Die wichtigsten Änderungen sind:
+ Integration von Bestimmungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) für Sicherheitsfunktionen
+ Integration von Cyber-Safety-Bestimmungen für Sicherheitssteuerungssysteme und konformitätsbezogene Software und Daten
+ Autonome und ferngesteuerte Maschinen
+ Digitalisierung von Gebrauchsanweisungen, Montageanleitungen und EU-Konformitäts- und Einbauerklärungen
+ Obligatorische Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle für 6 Produktkategorien
+ Meldepflichten für alle Maschinen bei Gefährdung von Personen
+ Erhöhte Dokumentations- und Nachweispflichten für Importeure und Händler
Intensivkurs: Die neue Maschinenverordnung der EU
*Richtpreis
Originalbetrag in CHF:
CHF 890