Internationales Erbrecht - Erbrechtsfälle mit Auslandsbezug

Seminar

In Berlin

190 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

Die Fortbildungsveranstaltungen finden als offene Seminare, Tagungen, Kurse und Workshops in Berlin und an zahlreichen Seminarorten in allen Bundesländern sowie als Inhouse-Schulungen, Coachings und Trainings in Verwaltungen bzw. Einrichtungen vor Ort statt.

Die halbjährliche Herausgabe eines an der neuesten Rechtsentwicklung orientierten Seminarprogramms mit einem breiten Themenspektrum trägt dem Bedarf der Kundinnen und Kunden Rechnung. Das Fortbildungsangebot wird kontinuierlich aktualisiert, indem frühzeitig neue Entwicklungen aufgegriffen und Veränderungen in der Arbeitswelt der Kundinnen und Kunden produktiv umgesetzt werden.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Gürtelstr. 29a/30, 10247

Beginn

auf Anfrage

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Themen

  • Erbrecht

Inhalte

Die Frage, nach welchem Recht der im Ausland verstorbene deutsche Erblasser beerbt wird, ist genauso interessant wie die Frage, ob und nach welchem Recht für einen ausländischen Staatsbürger in Deutschland ein Erbschein erteilt werden kann. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn in Deutschland Vermögen hinterlassen wird. Derzeit richtet sich das anzuwendende (Erb-)Recht nach Art. 25 EGBGB, unter Beachtung der Art. 3, 3a und 4 EGBGB. Am 29.06.2015 ist das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und am 17.08.2015 die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 in Kraft getreten. Sie regelt das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (sog. Eu-ErbVO oder auch „Rom IV Verordnung”) in Kraft. In diesem Seminar werden die Teilnehmer mit der neuen Rechtsordung vetraut gemacht.

Internationales Erbrecht - Erbrechtsfälle mit Auslandsbezug

190 € zzgl. MwSt.