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Laserschutzbeauftragter nach OStrV und DGUV Vorschrift 11

Kurs

In Mülheim An Der Ruhr ()

240 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Unterrichtsstunden

    9h

  • Dauer

    1 Tag

ONLINE Seminar

Die Weiterbildung zum Laserschutzbeauftragten richtet sich an alle Betreiber von Lasereinrichtungen der Klasse 3 und wird von staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Seite gefordert.
Wir bilden die Sachkunde aus, auch für LWLKS

Wichtige Informationen

Dokumente

  • A15_LVQ_SK Laser_2020_Online.pdf
  • LVQ BusinessAkademie Anmeldung_2020.pdf

Hinweise zu diesem Kurs

Mitarbeiter, die mit künstlicher optischer Strahlung tätig sind, sowie Fach- und Führungskräfte, die die betrieblichen Aufgaben eines Laserschutzbeauftragten wahrnehmen sollen, bzw. ihre Kenntnisse auffrischen möchten.
Sie benötigen eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung (jeweils mindestens zwei Jahre) und verfügen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.

Sachkunde

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Meinungen

Themen

  • Arbeitsschutz
  • Optische Systemtechnik
  • Laserbehandlungen
  • Laserschneidemaschine
  • Laserschutz
  • PSA
  • Laserschutzbeauftragter
  • Sicherheitsvorgaben
  • Expositionsgrenzwerten
  • Laserklassen

Dozenten

Trainer/Dozenten der LVQ

Trainer/Dozenten der LVQ

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Inhalte

Auszug aus dem Seminarinhalt

- Staatliche und berufsgenossenschaftliche Sicherheitsvorgaben (OStrV, DGUV Vorschrift 11)

- Verantwortliche Personen im Laser- und Arbeitsschutz

- Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten

- Einführung in die Lasertechnik, Laserklassen

- Gefahren von künstlicher optischer Strahlung

- Berechnung von Expositionsgrenzwerten

- Sicherheitsgerechter Umgang mit Laserstrahlung

- Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung im Umgang mit künstlicher optischer Strahlung

- Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Lasereinrichtungen

- Lernerfolgskontrolle

Rechtsgrundlagen: OStrV, DGUV Vorschrift 11, TROS

Abschluss

Theoretische Prüfung und Teilnahmezertifikat

Sachkunde

Zusätzliche Informationen

Mitarbeiter, die mit künstlicher optischer Strahlung tätig sind, sowie Fach- und Führungskräfte, die die betrieblichen Aufgaben eines Laserschutzbeauftragten wahrnehmen sollen, bzw. ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Sie benötigen eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung (jeweils mindestens zwei Jahre) und verfügen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.

Laserschutzbeauftragter nach OStrV und DGUV Vorschrift 11

240 € zzgl. MwSt.