Lehrgang Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin (IHK)

IHK

In Frankfurt Am Main

2.950 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    IHK

  • Niveau

    Mittelstufe

  • Ort

    Frankfurt am main

  • Unterrichtsstunden

    247h

  • Dauer

    1 Jahr

Abschluss Aus- und Weiterbildungspädagoge/- pädagogin (IHK). Ihre Vorteile bei diesem Intensiv-Lehrgang - All inclusive Angebot ohne versteckte Zusatzkosten (keine Anmeldegebühren, Literaturkosten, usw.). - Moderne Lehr-Lernkonzepte und Methoden mit Freude und Spaß im Unterricht (langjährig erprobte Konzepte für Ihren Prüfungserfolg) - Lebendige und erlebnisorientierte Lernatmosphäre mit individueller Betreuung und Wertschätzung der Teilnehmer (bei uns hört die Betreuung nicht nach der Lehrgangsbuchung auf) - Überschaubare Teilnehmer- und Trainerzahl für spannenden Erfahrungsaustausch und intensive Netzwerkbildung (viele unserer ehemaligen Teilnehmer profitieren heute noch von den Top- Kontakten). - Optimale Prüfungsvorbereitung durch ein engagiertes, junges Trainerteam mit Insider-Erfahrungen als IHK Prüfer (Wir freuen uns schon heute auf die gemeinsame Abschlussfeier mit Ihnen. garantiert). Gerichtet an: Alle Personengruppen, die sich mit Ausbildung und Weiterbildung beschäftigen und sich weiterqualifizieren möchten, z. B.: Betriebliche Ausbilder/innen Personalentwickler/innen Dozenten/innen in Betrieben und Weiterbildungsträgern Freiberufliche Trainer/innen Mitarbeiter/innen von Bildungsträgern Trainer/innen und Coaches alle Aus- und Weiterbildunginteressierten

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Frankfurt Am Main (Hessen)
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Eschenheimer Anlage 21, 60318

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Zulassungsvoraussetzungen gemäß Rechtsverordnung - Einen Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis oder einen Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder- Eignungsverordnung (AEVO) oder der Nachweis einer vergleichbaren berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation.

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Meinungen

Themen

  • Pädagogik
  • Planung

Dozenten

Andreas Eiling

Andreas Eiling

Weiterbildung für Ausbilder/Azubis in Hessen

Gabriele Weingärtner

Gabriele Weingärtner

Weiterbildung für Ausbilder/Azubis in Rheinland-Pfalz

Inhalte

A. Lernprozesse und Lernbegleitung

1. Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung

  • Lern- und entwicklungstheoretische Grundlagen für die Gestaltung von Lern- und Qualifizierungsprozessen
  • Didaktische und pädagogische einschließlich methodische Gestaltung von Lernbegleitung unter Berücksichtigung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen und unterschiedlicher jugendlicher und erwachsener Zielgruppen
  • Lernbegleitung in und außerhalb von Arbeitsprozessen; Organisation der Lernbegleitung auch von Lernungewohnten

2. Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung

  • Lernpsychologische, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogische Methoden zur Erkennung und Behandlung von Problemen und Benachteiligungen im Lernen oder in der Persönlichkeitsentwicklung
  • Erkennen und Behandeln von Lernproblemen und -benachteiligungen
  • Erkennen und Behandeln von Entwicklungsproblemen und -benachteiligungen
  • Mit Lernenden angemessen und gewaltfrei kommunizieren, Feedback geben, Konflikte deeskalieren, Konfliktgespräche führen
  • Zusammenarbeit mit sozialpsychologischen, Erziehungsberatungs- und pädagogischen Fachdiensten

3. Medienauswahl und -einsatz

  • Anwenden von Lehrmedien
  • Lehr- und Lernhilfen erstellen und anpassen; Mediendidaktik
  • Pädagogische und didaktische Grundsätze sowie technische Möglichkeiten der Medienentwicklung

4. Lern- und Entwicklungsberatung

  • Lernberatung in Bildungsprozessen, insbesondere bei Lernkrisen; Abbruchprophylaxe
  • Lerntherapien und Kooperation mit lerntherapeutischen Dienstleistungen
  • Umgang mit disziplinarischen Problemen
  • Bildungs- und Entwicklungsberatung für die berufsbiografische Lebensgestaltung und in betrieblichen Veränderungsprozessen

1. Prüfung im Bereich „Lernprozesse und Lernbegleitung“

Teil 1.1: Schriftliche Prüfung:

Wird anhand einer komplexen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 250 Minuten nicht unterschreiten und 280 Minuten nicht überschreiten.

Teil 1.2.: Situationsbezogenes Fachgespräch:

Wird in einem vom Prüfungsausschuss gewählten Thema erbracht. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wählt dafür einen aus zwei zur Wahl gestellten Fällen aus. Die Prüfungsdauer beträgt mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten. Es ist eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten zu gewähren. Durch das Fachgespräch soll nachgewiesen werden, dass pädagogisch angemessen moderiert, geführt und kommuniziert werden kann.

B. Planungsprozesse in der beruflichen Bildung

1. Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse

  • Kundenorientierte Feststellung von betrieblichem Lern- und Qualifikationsbedarf
  • Betriebliche Ausbildungspläne, betriebliche Zusatzqualifikationen sowie Weiterbildungsmaßnahmen entwickeln
  • Lernprozesse und Lernsituationen unter Berücksichtigung kundenbezogener Anforderungen planen und modernisieren
  • Lernbausteine, Lernunterlagen und Lernsequenzen bedarfsorientiert entwickeln
  • Unterschiedliche Lernorte koordinieren, Ausbildungsverbünde und Serviceausbildungen organisieren

2. Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden

  • Eignungsanforderungen an Bildungsmaßnahmen feststellen
  • Jugendliche für berufliche Bildungswege und Qualifikationsangebote interessieren und gewinnen
  • die Eignung von Bewerbern diagnostizieren

3. Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung

  • Auswählen und Einsetzen von Methoden zur Bewertung von Lernleistungen und zur Qualifikationsfeststellung
  • Entwickeln von schriftlichen und mündlichen Lernzielkontrollen sowie Prüfungsaufgaben unter Berücksichtigung neuer Prüfungsformen und -methoden
  • Gestalten von Prüfungssituationen unter psychologischen und rechtlichen Gesichtspunkten,
  • Bewerten von Lern- und Prüfungsleistungen

4. Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung

  • Entwicklung von Konzepten für den Einsatz von Fachkräften in Lernbegleitaufgaben; Lehrziele für Lernstationen analysieren und bestimmen
  • Auswahl, Eignung und Einsatz von Fachkräften für Lernbegleitaufgaben
  • Berufspädagogische Anleitung von Fachkräften für Lernbegleitaufgaben
  • Berufspädagogische Beratung bei Problemfällen

5. Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen

  • Qualitätssichernde und -verbessernde Methoden, Bildungscontrolling, Qualitätsstandards
  • Bewertung beruflicher Bildungsprozesse hinsichtlich ihrer Leistungsmerkmale
  • Qualitätsmanagement von Bildungsprozessen

1. Prüfung im Bereich „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“

Teil 1.3: Schriftliche Prüfung:

Wird auf Grund einer komplexen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 250 Minuten nicht unterschreiten und 280 Minuten nicht überschreiten.

C. Berufspädagogisches Handeln

Die Teilnehmer sollen die Fähigkeit nachweisen, den Prozess einer Ausbilderfunktion im beruflichen Einsatzfeld in einem konkreten projektförmig bearbeiteten Geschäftsfall zu entwickeln, zu planen, zu organisieren, durchzuführen, seine Qualität zu sichern und zu optimieren. Dabei sollen die wesentlichen betrieblichen, fachlichen, pädagogischen, wirtschaftlichen, zielgruppenspezifischen und organisatorischen Gesichtspunkte abgewogen und berücksichtigt werden. Als Ausbilderfunktionen gelten Funktionen, soweit sie folgenden Aufgaben entsprechen:

  • Bildungsprozesse in der Berufsausbildung sowie betrieblichen Weiterbildung ganzheitlich planen und durchführen, dabei insbesondere:
  • Ausbildungsordnungen umsetzen und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen planen
  • Auszubildende gewinnen, auswählen und beraten, Beschäftigte in Bildungs- und Lernfragen beraten
  • Bildungsmaßnahmen organisatorisch und pädagogisch unter Mitwirkung Anderer realisieren
  • Auszubildende und Beschäftigte lernbegleiten sowie individuell fördern
  • Fachkräfte in der Aus- und Weiterbildung berufspädagogisch begleiten
  • Die Qualität der Lehr- und Lernprozesse sichern und optimieren

2. Prüfung im Bereich „Berufspädagogisches Handeln“

  • Projektarbeit: Dabei soll eine komplexe berufspädagogische Problemstellung im beruflichen Handlungsfeld dargestellt, beurteilt und gelöst werden. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin schlägt aus den oben genannten Funktionen dem Prüfungsausschuss dafür ein Projektthema vor. Auf dieser Grundlage entscheidet der Prüfungsausschuss über die Annahme der Projektarbeit. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang der Arbeit begrenzen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.
  • Präsentation: Dabei sollen die Ergebnisse der Projektarbeit dargestellt und pädagogisch begründet werden. Die Präsentation soll in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern.
  • Fachgespräch: Dabei sollen anknüpfend an die Präsentation vertiefende oder erweiternde Fragestellungen aus den Aufgaben entsprechend den oben genannten Funktionen geprüft werden. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass pädagogisch angemessen argumentiert und kommuniziert werden kann. Präsentation und Fachgespräch sollen insgesamt nicht länger als 45 Minuten dauern.

Zusätzliche Informationen

Weitere Angaben: Ziel: Die Fortbildung zum geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen bietet eine gesetzlich geregelte Aufstiegsfortbildung für Aus- und Weiterbildner im Anschluss an die IHK- Ausbilder-Eignungsprüfung. Sie schließt mit einem staatlich anerkannten und bundesweit gültigem Bildungsabschluss, der dem Fachkaufmann /wirt-Abschluss entspricht. Der Abschluss kann damit auch ohne Abitur eine Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Die Inhalte sind handlungsorientiert und praxisnah auf Bachelor-Niveau konzipiert.
Maximale Teilnehmerzahl: 14

Lehrgang Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin (IHK)

2.950 € zzgl. MwSt.