Medizintechnik
Master
In Garching
Beschreibung
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Kursart
Master
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Ort
Garching
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Dauer
2 Jahre
Ziel des Studiengangs 'Medizintechnik' ist die Ausbildung von Absolventen, die den aktuellen Stand der Technik und die Methodik der Ingenieurwissenschaften beherrschen und diese Fähigkeiten für die Realisierung medizintechnischer Systeme in Forschung und Entwicklung einsetzen. Der Masterstudiengang vertieft in vier Semestern die in der vorausgegangenen Ausbildung erworbenen Kenntnisse.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Die Qualifikation für den Masterstudiengang Medizintechnik wird nachgewiesen durch:
1. nachstehende Hochschulabschlüsse:
a) einen an einer inländischen Universität erworbenen qualifizierten Bachelorabschluss im Studiengang Medizintechnik oder vergleichbaren Studiengängen oder
b) einen an einer ausländischen Universität erworbenen international anerkannten qualifizierten Bachelorabschluss in den unter Buchst. a) genannten Studiengängen oder
c) einen an einer inländischen Fachhochschule erworbenen, qualifizierten Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss in den unter Buchst....
Meinungen
Inhalte
Beschreibung des Studiengangs
Technik für Medizin und Gesundheit ist eine Zukunftstechnologie. Sie ist seit vielen Jahren eine der wichtigsten Wachstumsbranchen. Die weltgrößten Industriekonzerne und Hunderte mittelständischer Unternehmen investieren maßgeblich in dieses Gebiet. Gefördert wird die Entwicklung durch die immer höhere Lebenserwartung der Menschen. Komplexe Bildgebungssysteme, die computergestützte Chirurgie, intelligente Implantate oder das Tissue Engineering entwickeln sich ebenso rasant wie biokompatible Werkstoffe, Textilien und deren Anwendung im Operationssaal und Home-Care-Bereich. Ziel des Studiengangs „Medizintechnik“ ist die Ausbildung von Absolventen, die den aktuellen Stand der Technik und die Methodik der Ingenieurwissenschaften beherrschen und diese Fähigkeiten für die Realisierung medizintechnischer Systeme in Forschung und Entwicklung einsetzen. Der Masterstudiengang vertieft in vier Semestern die in der vorausgegangenen Ausbildung erworbenen Kenntnisse. Der Student wählt dabei in Abstimmung mit der Prüfungskommission aus einer großen Zahl von vorgegebenen Vorschlägen eine Ausrichtung seiner Wahl. Die forschungsorientierte Ausbildung wird darüber hinaus durch Projektpraktika ergänzt. Abgeschlossen wird das Studium durch die Master‘s Thesis, in der selbstständig ein Projekt aus dem medizinisch-ingenieurwissenschaftlichen Tätigkeitsfeld bearbeitet wird.
(1) Eine Aufnahme des Masterstudiengangs Medizintechnik an der Technischen Universität München ist sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich.
(2) 1Der Umfang der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich gemäß Anlage 1 im Masterstudiengang Medizintechnik beträgt 90 Credits (53 SWS). 2Die 90 Credits setzen sich zusammen aus 60 Credits für Lehrveranstaltungen, 11 Credits für die Semesterarbeit, 6 Credits für die Ergänzungsfächer, 8 Credits für die Hochschulpraktika und 5 Credits für die Soft Skill-Veranstaltungen. 3Hinzu kommen 30 Credits (maximal sechs Monate) für die Durchführung der Master’s Thesis gemäß § 46. 4Der Umfang der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich gemäß Anlage 1 im Masterstudiengang Medizintechnik beträgt damit insgesamt 120 Credits. 5Die Regelstudienzeit für das Masterstudium beträgt insgesamt vier Semester. 6Sofern im Erststudium nicht eine mindestens achtwöchige Industriepraxis nachgewiesen wurde, sind im Masterstudium zusätzlich acht Wochen Industriepraxis abzuleisten.
Studienbeginn :-Wintersemester oder Sommersemester
Studienrichtungen
Klinische Assistenzsysteme, Medical Home-Care Systeme, Tissue Engineering, Biokompatible Werkstoffe und Implantate.
Regelstudienzeit (in Semestern) :-4
Unterrichtssprache ;-Deutsch
Eignungsfeststellungsverfahren/ Eignungsverfahren :-ja
Bewerbungsschluss
31. Mai für das WS, 31. Dezember für das SS
....voraussetzungen
a) genannten Studiengängen oder
d) einen an einer inländischen Universität erworbenen Diplom-, Magister-, Staats-examens- oder Masterabschluss in den unter Buchst. a) genannten Studiengängen oder
e) einen an einer ausländischen Hochschule erworbenen Abschluss, der den unter Buchst. c) und d) genannten Abschlüssen gleichwertig ist oder
f) einen Diplomabschluss in den unter a) genannten Studiengängen, der an einer inländischen Berufsakademie erworben wurde, die den Kriterien des KMK-Beschlusses vom 29. September 1995 entspricht, oder
g) einen an einer inländischen Berufsakademie erworbenen Abschluss in einem akkreditierten Bachelor- oder Masterstudiengang in den unter a) genannten Studiengängen;
2. das Bestehen des Eignungsverfahrens gemäß Anlage 2,
3. Nachweis einer Industriepraxis im Umfang von mindestens acht Wochen; kann diese nicht nachgewiesen werden, gilt § 35 Abs. 2 Satz 6.
Zusätzliche Informationen
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