Seminar

In Hamm

265 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Fortgeschritten

  • Ort

    Hamm

  • Unterrichtsstunden

    4h

  • Dauer

    1 Tag

- Änderungen durch den Gesetzgeber im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019
- Neue Verpflegungspauschalbeträge bei beruflichen Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen) im Inland: Die „Zweier-Staffelung“ ab 2020: 14 € und 28 €
- Mahlzeitengestellung: Wegfall der Sachbezugswertversteuerung wegen Mahlzeitengestellungen bei Dienstreisen - (Pflicht-)Kürzung von Verpflegungspauschalen - Bescheinigungspflichten auf der Lohnsteuerbescheinigung
- Erste Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH): BFH bestätigt die Finanzverwaltung - Erste Tätigkeitsstätte - Zuordnungsentscheidung des Arbeitgebers - Dauerhaftigkeit -Ortsfestigkeit
- Anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof: Auswärtstätigkeit oder doppelte Haushaltsführung bei längerfristiger Beschäftigung

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Hamm (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Marker Allee 90, 59071

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Die Sonderveranstaltung „Neuerungen im Reisekostenrecht“ des Bildungswerks der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaft e. V. (BWNRW) am 19. März 2020 von 12:30 Uhr bis ca. 16:45 Uhr in Hamm behandelt die seit der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts seit 1. Januar 2014 geltenden Besonderheiten. Dadurch können sie das Reisekostenmanagement – insbesondere Reisekostenabrechnungen – selbstständig und sachgemäß nach den neuen Regelungen abwickeln.

Fach- und Führungskräfte aus der Personalabteilung, der Buchhaltung und der Reisekostenstellen

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Meinungen

Themen

  • Neuerungen
  • Reisekostenrecht
  • Anhebung der Verpflegungspauschalen
  • Dienstreisen
  • Bundesfinanzhof
  • Reisekostenmanagement
  • Mahlzeitengestellung
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Finanzverwaltung
  • Auswärtstätigkeit

Dozenten

Klaus Strohner

Klaus Strohner

Lohnsteuerrecht

Inhalte

- Änderungen durch den Gesetzgeber im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019- Neue Verpflegungspauschalbeträge bei beruflichen Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen) im Inland: Die „Zweier-Staffelung“ ab 2020: 14 € und 28 €- Mahlzeitengestellung: Wegfall der Sachbezugswertversteuerung wegen Mahlzeitengestellungen bei Dienstreisen - (Pflicht-)Kürzung von Verpflegungspauschalen - Bescheinigungspflichten auf der Lohnsteuerbescheinigung- Erste Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH): BFH bestätigt die Finanzverwaltung - Erste Tätigkeitsstätte - Zuordnungsentscheidung des Arbeitgebers - Dauerhaftigkeit -Ortsfestigkeit- Anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof: Auswärtstätigkeit oder doppelte Haushaltsführung bei längerfristiger Beschäftigung

Zusätzliche Informationen

Die halbtägige Sonderveranstaltung startet um 12:30 Uhr mit einem gemeinsamen Mittagsimbiss.

Neuerungen im Reisekostenrecht

265 € inkl. MwSt.