Neuerungen im Reisekostenrecht
Seminar
In Hamm
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Fortgeschritten
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Ort
Hamm
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Unterrichtsstunden
4h
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Dauer
1 Tag
- Änderungen durch den Gesetzgeber im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019
- Neue Verpflegungspauschalbeträge bei beruflichen Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen) im Inland: Die „Zweier-Staffelung“ ab 2020: 14 € und 28 €
- Mahlzeitengestellung: Wegfall der Sachbezugswertversteuerung wegen Mahlzeitengestellungen bei Dienstreisen - (Pflicht-)Kürzung von Verpflegungspauschalen - Bescheinigungspflichten auf der Lohnsteuerbescheinigung
- Erste Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH): BFH bestätigt die Finanzverwaltung - Erste Tätigkeitsstätte - Zuordnungsentscheidung des Arbeitgebers - Dauerhaftigkeit -Ortsfestigkeit
- Anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof: Auswärtstätigkeit oder doppelte Haushaltsführung bei längerfristiger Beschäftigung
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Die Sonderveranstaltung „Neuerungen im Reisekostenrecht“ des Bildungswerks der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaft e. V. (BWNRW) am 19. März 2020 von 12:30 Uhr bis ca. 16:45 Uhr in Hamm behandelt die seit der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts seit 1. Januar 2014 geltenden Besonderheiten. Dadurch können sie das Reisekostenmanagement – insbesondere Reisekostenabrechnungen – selbstständig und sachgemäß nach den neuen Regelungen abwickeln.
Fach- und Führungskräfte aus der Personalabteilung, der Buchhaltung und der Reisekostenstellen
Meinungen
Themen
- Neuerungen
- Reisekostenrecht
- Anhebung der Verpflegungspauschalen
- Dienstreisen
- Bundesfinanzhof
- Reisekostenmanagement
- Mahlzeitengestellung
- Lohnsteuerbescheinigung
- Finanzverwaltung
- Auswärtstätigkeit
Dozenten
Klaus Strohner
Lohnsteuerrecht
Inhalte
Zusätzliche Informationen
Neuerungen im Reisekostenrecht
