Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz
Kurs
Fernunterricht
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Methodik
Fernunterricht
Unterweisung mit Wirksamkeitskontrolle und praktischem Training
Meinungen
Themen
- Schutzausrüstung
Inhalte
Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112-198 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und PSA-Benutzungsverordnung".
In der DGUV Vorschrift 1 (§ 31) in Verbindung mit der PSA-Benutzungsverordnung (§ 3) wird der Unternehmer aufgefordert, die Mitarbeiter, denen er PSA gegen tödliche Gefahren oder beleibende Gesundheitsschäden zur Verfügung stellt, die richtige Nutzung durch Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Bei PSA gegen Absturz handelt es sich um PSA gegen tödliche Gefahr.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz