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Reisekosten und Spesenabrechnung
Kurs
In Wuppertal ()
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Dauer
1 Tag
Zum Seminar Reisekosten und Spesenabrechnung Auch zur Wende 2016/17 wird sich das Reisekostenrecht wieder verändern. Wer fachlich und rechtssicher auf der Höhe bleiben will, kommt an einer regelmäßigen Auffrischung der neuen gesetzlichen Regelungen nicht vorbei. Prinzipielle Änderungen bei der Behandlung von Auswärtstätigkeiten haben Auswirkungen auf die Abrechnung im Unternehmen. Reisekostenrichtlinien müssen auf den neuesten Stand gebracht werden und auch Änderungen in Detailfragen sind wie jedes Jahr von den Unternehmen zu beachten. Dieses Seminar vermittelt die praktischen Auswirkungen der aktuellen Änderungen für Ihren Arbeitsalltag. Immer wiederkehrende Problemfälle bei der Abrechnung von mehreren Arbeitsstätten, Auswärtstätigkeiten, Verpflegungskosten oder Auslandsreisen sind ebenso Bestandteil wie Zweifelsfragen beim Vorsteuerabzug. Unsere Expertin geht detailliert auf die Teilnehmerfragen ein und zeichnet sich durch Praxisnähe und langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet aus.
Hinweise zu diesem Kurs
Teilnehmerkreis (m/w): Führungs- und Fachkräfte der Lohn- und Gehaltsabrechnung, der Personalabteilung und der Softwarebetreuung aus der Privatwirtschaft Ein Einführungsseminar bietet die TAW nicht an. Insofern sind auch (möglichst vorinformierte) Neulinge angesprochen. Seminare für Bundes- bzw. Landesrecht NRW des öffentlichen Dienstes finden separat statt.
Meinungen
Inhalte
- Aktuelle steuerliche Abrechnungssätze und Sachbezugswerte
- Regelungen bei Empfang von „kostenlosen“ Mahlzeiten durch den Arbeitgeber auf Dienstreisen
- Wer hat die Mahlzeit bestellt und was folgt daraus?
- Wem kann der Arbeitgeber Restaurantbelege ersetzen und den Sachbezugswert versteuern?
- Bewirtungen untereinander; Bezahlung von Mahlzeiten durch mitreisende Vorgesetzte
- Welche Bedeutung hat das Arbeitsessen noch?
- Bewertung ausgehend vom tatsächlichen Preis / Anwendung der Sachbezugswerte
- Wie verhält sich der Arbeitgeber am besten?
- "Externe Bewirtung" bei geschäftlich veranlasster Bewirtung und Essen bei Seminaren
- Die Dreimonatsfrist bei Verpflegungskosten
- In welchen Fällen gilt die Dreimonatsfrist?
- Welche Möglichkeiten der Erstattungen gibt es nach der Dreimonatsfrist?
- Regelungen bei den Übernachtungskosten
- Wie ist ein Frühstück im Hotel zu behandeln?
- Wann kann von einer Kürzung der Hotelrechnung abgesehen werden?
- Vorsteuerabzug
- Bei Ausweis eines „Frühstücks“
- Bei Ausweis eines „Sammelpostens“
- Die erste Tätigkeitsstätte
- Was ist eine noch vorübergehende Auswärtstätigkeit ohne Wechsel der ersten Tätigkeitsstätte?
- Erste Tätigkeitsstätte beim Kunden
- Erste Tätigkeitsstätte im Konzernverbund
- Mehrere Arbeitsverträge im Konzern
- Folgen der ersten Tätigkeitsstätte im „Home-Office”
- Problem der Reisetätigkeit bei mehreren regelmäßigen Einsatzorten
- Fahrtkosten bei den Auswärtstätigkeiten
- Welche Fahrten gehören zur Auswärtstätigkeit?
- Entfernungspauschale
- Besonderheiten bei Auswärtstätigkeiten im Ausland
- Doppelte Haushaltsführung
- Wann ist die doppelte Haushaltsführung relevant?
- Konzernarbeitsverhältnisse
- Urlaubsreisen im Zusammenhang mit Auswärtstätigkeit
- Verbindung von Urlaub und Dienstreise
- Deutliche Stellungnahme des Großen Senats des BFHs
- Kostenzuordnung bei gemischt veranlassten Reisen
- Betriebsveranstaltungen
- Einschlägige neue Rechtsprechung des BFHs
Zusätzliche Informationen
Reisekosten und Spesenabrechnung