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Reisekosten und Spesenabrechnung

Kurs

In Wuppertal ()

620 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Zum Seminar Reisekosten und Spesenabrechnung Auch zur Wende 2016/17 wird sich das Reisekostenrecht wieder verändern. Wer fachlich und rechtssicher auf der Höhe bleiben will, kommt an einer regelmäßigen Auffri­schung der neuen gesetz­lichen Regelungen nicht vorbei. Prinzipielle Änderungen bei der Behandlung von Auswärts­tätig­keiten haben Auswirkungen auf die Abrechnung im Unter­neh­men. Reisekostenrichtlinien müssen auf den neuesten Stand gebracht werden und auch Änderungen in Detailfragen sind wie jedes Jahr von den Unter­nehmen zu beachten. Dieses Seminar vermittelt die prakti­schen Auswirkungen der aktu­ellen Änderungen für Ihren Arbeits­alltag. Immer wieder­keh­rende Problem­fälle bei der Abrechnung von mehreren Arbeits­stätten, Auswärtstätigkeiten, Verpfle­gungs­kosten oder Auslands­reisen sind ebenso Bestandteil wie Zweifelsfragen beim Vor­steu­er­abzug. Unsere Expertin geht detailliert auf die Teilnehmer­fragen ein und zeichnet sich durch Praxisnähe und langjährige Erfah­rungen auf diesem Gebiet aus.

Hinweise zu diesem Kurs

Teilnehmerkreis (m/w): Führungs- und Fachkräfte der Lohn- und Gehalts­ab­rechnung, der Personal­abteilung und der Software­betreuung aus der Privatwirtschaft Ein Einführungsseminar bietet die TAW nicht an. Insofern sind auch (möglichst vorinformierte) Neulinge angesprochen. Seminare für Bundes- bzw. Landesrecht NRW des öffentlichen Dienstes finden separat statt.

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Inhalte

Seminarinhalt: Reisekosten und Spesenabrechnung

  1. Aktuelle steuerliche Abrechnungssätze und Sachbezugswerte
  2. Regelungen bei Empfang von „kostenlosen“ Mahlzeiten durch den Arbeitgeber auf Dienstreisen
    • Wer hat die Mahlzeit bestellt und was folgt daraus?
    • Wem kann der Arbeitgeber Restaurantbelege ersetzen und den Sachbezugswert versteuern?
    • Bewirtungen untereinander; Bezahlung von Mahlzeiten durch mitreisende Vorgesetzte
    • Welche Bedeutung hat das Arbeitsessen noch?
    • Bewertung ausgehend vom tatsächlichen Preis / Anwendung der Sachbezugswerte
    • Wie verhält sich der Arbeitgeber am besten?
    • "Externe Bewirtung" bei geschäftlich veranlasster Bewirtung und Essen bei Seminaren
  3. Die Dreimonatsfrist bei Verpflegungskosten
    • In welchen Fällen gilt die Dreimonatsfrist?
    • Welche Möglichkeiten der Erstattungen gibt es nach der Dreimonatsfrist?
  4. Regelungen bei den Übernachtungskosten
    • Wie ist ein Frühstück im Hotel zu behandeln?
    • Wann kann von einer Kürzung der Hotelrechnung abgesehen werden?
  5. Vorsteuerabzug
    • Bei Ausweis eines „Frühstücks“
    • Bei Ausweis eines „Sammelpostens“
  6. Die erste Tätigkeitsstätte
    • Was ist eine noch vorübergehende Auswärtstätigkeit ohne Wechsel der ersten Tätigkeitsstätte?
    • Erste Tätigkeitsstätte beim Kunden
    • Erste Tätigkeitsstätte im Konzernverbund
    • Mehrere Arbeitsverträge im Konzern
    • Folgen der ersten Tätigkeitsstätte im „Home-Office”
  7. Problem der Reisetätigkeit bei mehreren regelmäßigen Einsatzorten
  8. Fahrtkosten bei den Auswärtstätigkeiten
    • Welche Fahrten gehören zur Auswärtstätigkeit?
    • Entfernungspauschale
  9. Besonderheiten bei Auswärtstätigkeiten im Ausland
  10. Doppelte Haushaltsführung
    • Wann ist die doppelte Haushaltsführung relevant?
    • Konzernarbeitsverhältnisse
  11. Urlaubsreisen im Zusammenhang mit Auswärtstätigkeit
    • Verbindung von Urlaub und Dienstreise
    • Deutliche Stellungnahme des Großen Senats des BFHs
    • Kostenzuordnung bei gemischt veranlassten Reisen
  12. Betriebsveranstaltungen
  13. Einschlägige neue Rechtsprechung des BFHs

Zusätzliche Informationen

Ihre Seminarleiterin: Dipl.-Finanzwirtin Bärbel Küch Steuer­be­ra­terin, Burscheid

Reisekosten und Spesenabrechnung

620 € zzgl. MwSt.