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Sachkunde / Befähigte Person für Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen

Kurs

Online

583 € zzgl. MwSt.

Erlernen Sie die Bedienung von Hebebühnen

  • Kursart

    Intensivkurs

  • Methodik

    Online

  • Unterrichtsstunden

    9h

  • Dauer

    1 Tag

Bildungsscheck und Bildungsprämie möglich!

Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Hebebühnen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z.B. aus einem Umsturz der Hebebühne oder Versagen der Tragkonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen wären nicht nur die unmittelbar an der Hebebühne beschäftigten Versicherten, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Hebebühnen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Nach § 3 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln.

Wichtige Informationen

Dokumente

  • LVQ BusinessAkademie Anmeldung_2020.pdf
  • A9_LVQ_BP_Hebebühnen_2020.pdf

Hinweise zu diesem Kurs

Befähigte Person - Sachkunde

Fragen & Antworten

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Themen

  • Umwelt
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  • Prüfbuch
  • VDE Bestimmungen
  • Aspekte der Maschinen-RL
  • UVV DGUV Regel 100-500
  • DGUV Grundsatz 308-002

Dozenten

Trainer/Dozenten der LVQ

Trainer/Dozenten der LVQ

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Inhalte

  • Hebebühnen und Hebeeinrichtungen mit geführtem Lastaufnahmemittel, auch wenn die Führung nur durch die Tragkonstruktion erfolgt,
  • Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen, die als Lastaufnahmemittel eine Arbeitsbühne zur Durchführung von Montage-, Instandhaltungs- oder ähnlichen Arbeiten an Teilen der Umgebung haben,
  • Hubladebühnen Hebebühnen, die mit einem Fahrzeug verbunden sind und zu dessen Be- und Entladung dienen,
  • Kippbühnen Hebebühnen zum einseitigen Anheben von Lasten,
  • Fahrzeug-Hebebühnen, Hebebühnen zum Anheben von Fahrzeugen.
  • Hebebühnen und Hebeeinrichtungen mit geführtem Lastaufnahmemittel, auch wenn die Führung nur durch die Tragkonstruktion erfolgt,
  • Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen, die als Lastaufnahmemittel eine Arbeitsbühne zur Durchführung von Montage-, Instandhaltungs- oder ähnlichen Arbeiten an Teilen der Umgebung haben,
  • Hubladebühnen Hebebühnen, die mit einem Fahrzeug verbunden sind und zu dessen Be- und Entladung dienen,
  • Kippbühnen Hebebühnen zum einseitigen Anheben von Lasten,
  • Fahrzeug-Hebebühnen, Hebebühnen zum Anheben von Fahrzeugen.

Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Hebebühnen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z.B. aus einem Umsturz der Hebebühne oder Versagen der Tragkonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen wären nicht nur die unmittelbar an der Hebebühne beschäftigten Versicherten, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Hebebühnen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Nach § 3 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln.

Flyer

A13_LVQ_BA_Hebebühnen_2019

A13_LVQ_BA_Hebebühnen_2019

LVQ Business Akademie Anmeldung_2019

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