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Sachkunde / Befähigte Person für Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen
Kurs
Online
Erlernen Sie die Bedienung von Hebebühnen
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Kursart
Intensivkurs
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Methodik
Online
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Unterrichtsstunden
9h
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Dauer
1 Tag
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Hebebühnen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z.B. aus einem Umsturz der Hebebühne oder Versagen der Tragkonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen wären nicht nur die unmittelbar an der Hebebühne beschäftigten Versicherten, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Hebebühnen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Nach § 3 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln.
Wichtige Informationen
Dokumente
- LVQ BusinessAkademie Anmeldung_2020.pdf
- A9_LVQ_BP_Hebebühnen_2020.pdf
Hinweise zu diesem Kurs
Befähigte Person - Sachkunde
Meinungen
Themen
- Umwelt
- DIN Normen
- Konstruktion
- Fristen
- Gesundheit
- Technische Regeln
- Unfallverhütungsvorschriften
- BG Regeln
- Prüfbuch
- VDE Bestimmungen
- Aspekte der Maschinen-RL
- UVV DGUV Regel 100-500
- DGUV Grundsatz 308-002
Dozenten
Trainer/Dozenten der LVQ
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Inhalte
- Hebebühnen und Hebeeinrichtungen mit geführtem Lastaufnahmemittel, auch wenn die Führung nur durch die Tragkonstruktion erfolgt,
- Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen, die als Lastaufnahmemittel eine Arbeitsbühne zur Durchführung von Montage-, Instandhaltungs- oder ähnlichen Arbeiten an Teilen der Umgebung haben,
- Hubladebühnen Hebebühnen, die mit einem Fahrzeug verbunden sind und zu dessen Be- und Entladung dienen,
- Kippbühnen Hebebühnen zum einseitigen Anheben von Lasten,
- Fahrzeug-Hebebühnen, Hebebühnen zum Anheben von Fahrzeugen.
- Hebebühnen und Hebeeinrichtungen mit geführtem Lastaufnahmemittel, auch wenn die Führung nur durch die Tragkonstruktion erfolgt,
- Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen, die als Lastaufnahmemittel eine Arbeitsbühne zur Durchführung von Montage-, Instandhaltungs- oder ähnlichen Arbeiten an Teilen der Umgebung haben,
- Hubladebühnen Hebebühnen, die mit einem Fahrzeug verbunden sind und zu dessen Be- und Entladung dienen,
- Kippbühnen Hebebühnen zum einseitigen Anheben von Lasten,
- Fahrzeug-Hebebühnen, Hebebühnen zum Anheben von Fahrzeugen.
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Hebebühnen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z.B. aus einem Umsturz der Hebebühne oder Versagen der Tragkonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen wären nicht nur die unmittelbar an der Hebebühne beschäftigten Versicherten, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Hebebühnen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Nach § 3 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln.
FlyerA13_LVQ_BA_Hebebühnen_2019
A13_LVQ_BA_Hebebühnen_2019LVQ Business Akademie Anmeldung_2019
LVQ Business Akademie Anmeldung_2019Sachkunde / Befähigte Person für Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen