Schulung gemäß Kap. 1.3 ADR - "Beteiligte Person am Transport von Gefahrgut"
Kurs
Fernunterricht
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Methodik
Fernunterricht
Eintägige Schulung von am Transport von Gefahrgut beteiligten (ehem. beauftragte/ verantwortlichen) Personen gem. Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR
Meinungen
Themen
- Transport
- Schulung
Inhalte
Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden: Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!
Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten die Schulung von Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen, sog.
„ ... am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen“ (Kapitel 1.3 ADR).
Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen unabhängig voneinander zu sehen, d. h.: Auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, können Schulungsnachweise von der zuständigen Behörde eingefordert werden.
Die vorliegende Schulung dient dazu, sogenannten „Beteiligten Personen“ (ehem. beauftragten/ verantwortlichen Personen gem. GbV) die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien zu vermitteln.
Schulung gemäß Kap. 1.3 ADR - "Beteiligte Person am Transport von Gefahrgut"