Seminarreihe Arbeitsrecht – Aktuelles Arbeitsvertragsrecht: Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
IHK
In Coburg

Beschreibung
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Kursart
IHK
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Ort
Coburg
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Dauer
1 Tag
Aufgrund der Schuldrechtsreform unterliegen einzelne Klauseln in Arbeitsverträgen seit dem 01. Januar 2002 einer verstärkten Inhalts-kontrolle. Standardisierte und vorformulierte Klauseln sind als 'Allgemeine Geschäftsbedingungen' des Arbeitgebers zu qualifizieren und müssen für den Arbeitnehmer transparent und angemessen sein.
Gerichtet an: Geschäftsführer, Personalverantwortliche, sonstige Führungskräfte
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Dozenten

Thorsten Walther
Referent
ECOVIS Gietl & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Coburg/Bayreuth
Inhalte
Aufgrund der Schuldrechtsreform unterliegen einzelne Klauseln in Arbeitsverträgen seit dem 01. Januar 2002 einer verstärkten Inhalts-kontrolle. Standardisierte und vorformulierte Klauseln sind als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ des Arbeitgebers zu qualifizieren und müssen für den Arbeitnehmer transparent und angemessen sein.
Eine Vielzahl von Klauseln, die bisher in Musterarbeitsverträgen üblich waren, sollten zukünftig vermieden bzw. angepasst werden. Zwischen-zeitlich sind erste Urteile des Bundesarbeitsgerichts ergangen die sich mit der Zulässigkeit von bestimmten Vertragsklauseln befassen. Der aktuelle Stand der Rechtssprechung wird in diesem Seminar dargestellt.
Inhalt
Im Rahmen der Halbtagesveranstaltung werden typische, bisher übliche Vertragsklauseln behandelt sowie das entsprechende Hintergrundwissen vermittelt (z.B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsrecht). Systematisch wird dargestellt, warum die Klauseln in dieser Form nicht mehr den Anforderungen der Rechtssprechung genügen.
Gleichzeitig werden den Teilnehmern auch Klauselvorschläge an die Hand gegeben, die sich im Einklang mit der Rechtssprechung desBundesarbeitsgerichts befinden.
Anmeldeschluss Dienstag, 9. März 2010
Zusätzliche Informationen
Seminarreihe Arbeitsrecht – Aktuelles Arbeitsvertragsrecht: Arbeitsverträge rechtssicher gestalten