Sorgfaltspflichten und Pflichtenheft in der Abfallwirtschaft (Eintägiges Praxisseminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Betriebsbea...

Seminar

In Berlin

395 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

Ziel der Veranstaltung ist, eine haftungs- und strafrechtlich sichere Handlungsweise darzustellen. Mit konkreten Beispielen aus der Praxis sollen die Grauzonen dieses Themenbereiches beleuchtet werden. Das Seminar dient auch zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gem. §§ 58-60 KrWG.WIS bringt Ordnung in den "Dschungel" von Weiterbildungsangeboten. Durch eine enge Kooperation mit den IHK-Weiterbildungsberatern, deren tägliche Arbeit auch auf WIS basiert, ist den Besuchern eine zusätzliche Unterstützung sicher.

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Lage

Beginn

Berlin
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Breite Straße 29, 10178

Beginn

auf Anfrage

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Themen

  • Pflichtenheft
  • Abfallwirtschaft

Inhalte

Das WIS.IHK ist ein etablierter, innovativer Weiterbildungsanbieter, der sich mit Energie und Leidenschaft der Aus- und Weiterbildung Erwachsener widmet. Seit über zehn Jahren steht das WIS.IHK Teilnehmern als kompetenter und starker Partner zur Seite und unterstützt sie dabei, sich erfolgreich ins Berufsleben einzugliedern und/oder weiterzuentwickeln.


Beschreibung des Seminars

Wer handelt, der haftet!
Problem: Straf- und Haftungsrechtliche Verantwortung abfallrechtlicher Akteure (Sorgfaltspflichten).
Lösung: Das abfallrechtliche Pflichtenheft als Instrument zum rechtssicheren handeln.

Hintergrund:


Ein mittelständisches Unternehmen hat durchschnittlich bis zu 150 abfallrechtliche Pflichten aus Gesetzen und Verordnungen zu erfüllen. Dazu kommen die häufig unübersichtlichen Nebenbestimmungen aus den zahllosen Genehmigungsbescheiden.

Werden diese Pflichten nicht mit der vom Gesetzgeber geforderten Sorgfalt erfüllt, drohen unüberschaubare haftungs- und strafrechtliche Risiken.

Ein kompletter Überblick über die Fülle von verbindlichen Rechtsnormen sowie der sich daraus ergebende betriebliche Handlungsbedarf sind für die betrieblich verantwortlichen Personen im Unternehmen unverzichtbar.

Dies gilt gleichermaßen für die "betrieblichen Entscheider” als auch für den Betriebsbeauftragten für Abfall. Kommt es zu Verstößen, geben die Straf- und Verwaltungsgerichte keine Rabatte.

Gerade die Rechtsprechung der jüngsten Zeit betont das dem Abfallrecht zugrundeliegende Verursacherprinzip und die Eigenverantwortung des Unternehmens.

Rechtssichere Betriebsorganisationen, feste Regeln zur Umsetzung der betrieblichen Sorgfaltspflichten und das Schaffen sicherer betriebsinterner Kontrollsysteme werden heute vorausgesetzt.



Inhalte:


Allgemeine rechtliche Grundlagen

• Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Entsorgung


• Überblick über die wesentlichen Regelungen und Pflichten
• Die Pflichten des Unternehmens als Abfallerzeuger und / oder Abfallbesitzer


Rechtssichere Grundlagen für die betriebliche Entsorgung


• Beschreibung und Rahmen der betrieblichen Sorgfaltspflichten
• Schaffung und Fortentwicklung von rechtssicheren Betriebsorganisationen
• Das “abfallrechtliche Pflichtenheft” als betriebliches Instrument
• Grundregeln rechtsicheren Handelns in der betrieblichen Praxis
• Fehlerquellen im betrieblichen Alltag
• Der richtige Umgang mit der Abfallbehörde und den Strafverfolgungsbehörden



Ausgewählte haftungs- und strafrechtliche Anwendungsbereiche

• Der rechtliche Rahmen bei der Beauftragung “Dritter” mit der Entsorgung
• Haftungsrisiken bei fehlgeschlagenen Entsorgungsvorgängen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.6.2/07/
• Strafrechtliche Kriterien bei der “Beauftragung Dritter”
• Rechtliche Stellung von Entsorgungsfachbetrieben im “Entsorgungsgeschäft”
• “Die Not kennt kein Gebot” – der Umgang mit Notfallsituationen im Betrieb



Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

• Einfluss des neuen Gesetzes auf Haftungsfragen und Sorgfaltspflichten - vor allem hinsichtlich der Aufgabenübertragung
• Diskussion zur ggf. erforderlichen Anpassung des abfallrechtlichen Pflichtenheftes


Inklusive der Artikelverordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung (Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Nachweisverordnung, etc.).


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