Sozialdiagnostik in Betreuungsbehörden - Erstellung und Einsatz des Sozialberichts

Seminar

In Berlin

215 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

Die Fortbildungsveranstaltungen finden als offene Seminare, Tagungen, Kurse und Workshops in Berlin und an zahlreichen Seminarorten in allen Bundesländern sowie als Inhouse-Schulungen, Coachings und Trainings in Verwaltungen bzw. Einrichtungen vor Ort statt.

Die halbjährliche Herausgabe eines an der neuesten Rechtsentwicklung orientierten Seminarprogramms mit einem breiten Themenspektrum trägt dem Bedarf der Kundinnen und Kunden Rechnung. Das Fortbildungsangebot wird kontinuierlich aktualisiert, indem frühzeitig neue Entwicklungen aufgegriffen und Veränderungen in der Arbeitswelt der Kundinnen und Kunden produktiv umgesetzt werden.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Gürtelstr. 29a/30, 10247

Beginn

auf Anfrage

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Am 1. Juli 2014 ist das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde als Viertes Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die bessere Beachtung des Vorrangs der (primären) sozialrechtlichen Hilfesysteme gegenüber der Betreuung. Durch die Änderungen im Betreuungsbehördengesetz sollen die Funktionen der Betreuungsbehörde im Vorfeld und auch im gerichtlichen Verfahren gestärkt werden, um nach Möglichkeit die Einleitung einer Betreuung zu vermeiden. Die Anhörung nach § 279 FamFG vor der Bestellung eines Betreuers soll sich u. a. auf die persönliche, gesundheitliche und soziale Situation des Betroffenen und die Erforderlichkeit der Betreuung einschließlich geeigneter anderer Hilfen (§ 1896 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) beziehen. Ziel des Seminars ist es, die Mitarbeiter in ihren sozialdiagnostischen Kompetenzen sowie in den Fähigkeiten der Sozialberichtserstellung zu stärken. Die Teilnehmer werden befähigt, den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Sozialdiagnostik in Betreuungsbehörden - Erstellung und Einsatz des Sozialberichts

215 € zzgl. MwSt.