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Urlaubsrecht im öffentlichen Dienst - komplett

Kurs

In Wuppertal ()

1.090 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Zum Seminar Urlaubsrecht im öffentlichen Dienst - komplett Einführung in das Urlaubsrecht der Beamten:

Für Beamte gibt es die unter­schied­lichsten Urlaubs­re­ge­lungen. Insbe­sondere im Hinblick auf die Recht­spre­chung des Europäischen Gerichtshofes ergeben sich vielfältige Frage­stel­lungen, die die Vertreter von Personal­abteilungen, aber auch Führungs­kräfte und Personalräte, vor nicht unerhebliche Probleme stellen. Dement­spre­chend soll dieses Seminar das gesamte Urlaubsrecht der Beamten darstellen und den Teilnehmern die Möglichkeit geben, die relevanten Grund­lagen der gesetz­lichen Bestim­mungen kennenzulernen, damit sie in die Lage versetzt werden, die recht­lichen Entscheidungs- und Beratungsgrundlagen in der täglichen Arbeit umsetzen zu können. Urlaubsrecht im TVöD und TV-L:

Beim Umgang mit den vielfältigen Urlaubs­re­ge­lungen für die Tarif­be­schäf­tigten im öffentlichen Dienst stehen unter anderem folgende Frage­stel­lungen im Vorder­grund: Welchen Urlaubsanspruch hat ein (neuer) Mitar­beiter bei Eintritt bzw. wenn er aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet? Wann verfällt Urlaub ganz oder teilweise im noch beste­henden Arbeits­ver­hältnis insb. bei Arbeitsunfähigkeit? Welchen Urlaub erhält ein Beschäf­tigter, der beispiels­weise statt fünf nur noch drei Tage pro Woche arbeitet? Steht nach Elternzeit noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang? Unser Seminar bietet Ihnen keine graue Rechts­theorie, sondern anschaulich präsen­tierte Fälle zu den Anspruchsgrundlagen und zur Berechnung sowie Übertragung von Urlaubs­zeiten für die Tarif­be­schäf­tigten.

Hinweise zu diesem Kurs

Teilnehmerkreis (m/w): Personalleiter und Fachkräfte aus dem Personalbereich Abteilungsleiter, Führungskräfte Personalräte

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Themen

  • TVÖD
  • Recht

Inhalte

Seminarinhalt: Urlaubsrecht im öffentlichen Dienst - komplett

Einführung in das Urlaubsrecht der Beamten

  • Erholungsurlaub
  • Aktuelle Rechtsprechung
    • Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes
    • Entscheidungen der Deutschen Instanzgerichte
  • Sonderfälle
    • Zusatz-, Sonderurlaub
    • Urlaub ohne Dienst- und Sachbezüge
  • Berechnung des Urlaubs
    • Bei Teilzeitkräften, die weniger als fünf Tage in der Woche Dienst leisten
  • Dienstbefreiung
Urlaubsrecht im TVöD und TV-L
  • Anspruchsarten
    • Erholungs-, Zusatzurlaub
    • Arbeits­be­freiung
  • Gesetz­liche Bestim­mungen
    • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
    • § 125 SGB IX – Zusatz­urlaub für Schwer­be­hin­derte
    • § 45 SGB V – Arbeits­be­freiung wegen schwerer Erkrankung des Kindes
  • Tarif­liche Bestim­mungen – Berechnung des Teilurlaubes, Änderung des Anspruchs im laufenden Jahr, Übertrag­barkeit, Verfall
    • §§ 26 ff TVöD/TV-L
    • Konkurrenz zwischen tariflichen und gesetz­lichen Regelungen, § 26 Abs. 2 TVöD/TV-L
  • Besondere Regelungen
    • Urlaubs­kürzung und Verfall nach Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz (BEEG)
    • Krankheit während des Urlaubs im In- oder Ausland
    • Schwere Erkrankung des Kindes während des Urlaubs
  • Aktuelle Recht­spre­chung
    • Besonderheiten nach der Recht­spre­chung des Bundes­ar­beits­ge­richts zur Übertrag­barkeit bei Arbeitsunfähigkeit
    • Auswir­kungen des "Tirol"-Urteils des EuGH; insbesondere Höhe des Urlaubsentgelts nach Änderung der individuellen Arbeitszeit
    • Auswirkungen des "Brandes"-Urteil des EuGH; Urlaubsanspruch nach Veränderung der individuellen Arbeitszeit
    • Urlaubsanspruch im langjährigen ruhenden Arbeits­ver­hältnis (z.B. Befristete Erwerbsminderungsrente)
    • Verfall von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit
  • Urlaubsabgeltung
    • Anspruch
    • Berechnung, Fälligkeit
    • Ausschlussfristen
    • Aktuelle Recht­spre­chung; insb. im Todesfall (u.a. "Bollacke-Urteil des EuGH)

Zusätzliche Informationen

Ihre Seminarleiter: RA Sven Ollmann Kanzlei Burkhard-Neuhaus und Kollegen, Bochum RR Dipl.-Verwaltungswirt Wolfgang Mayrhofer ist Hochschul­lehrer an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst und langjähriger Referent und Spezi­alist für Tarif­ver­trags­recht.

Urlaubsrecht im öffentlichen Dienst - komplett

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