Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750.
Seminar
In Köln
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Köln
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Beginn
nach Wahl
TÜV Rheinland Akademie GmbH Kurzbeschreibung: Veranstaltungsleiter unterliegen festen Aufgaben, Pflichten und Haftungsrisiken sowie § 38 MVStättVO und DIN 15750. Erfahren Sie, wie Sie Risikobeurteilungen und Sicherheitskonzepte erstellen und Abläufe entsprechend koordinieren. Zusätzlich lernen Sie mi
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Tüv
- Veranstaltung
Inhalte
Bildungsziel: Sie kennen die Aufgaben und Pflichten des Veranstaltungsleiters und können die veranstaltungsspezifische Aufbau- und Ablauforganisation gemäß DIN 15750 umsetzen. Sie wissen, wie Sie die Aufgaben des Veranstaltungsleiters mit den Funktionen des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik oder der Sachkundigen Aufsichtsperson gemäß § 40 Abs. 5 Satz MVStättVO in der Doppelfunktion rechtssicher verknüpfen können. Sie koordinieren sicher die Planung und Durchführung von Veranstaltungen. Sie erhalten zudem alle notwendigen technischen und administrativen Kenntnisse, um auch als "Sachkundige Aufsichtsperson" (SAP) eine Veranstaltung zu begleiten. Sie erwerben Grundkenntnisse zum Aufbau eines veranstaltungsbezogenen Krisenstabes und wissen in Krisen- und Notfällen angemessen zu kommunizieren.
Art des Abschlusses: sonstiger Abschluss
Beschreibung:
Arbeitsschutz und Unfallverhütung in der Auf- und Abbauphase einer Veranstaltung
Arbeitsschutz während der Veranstaltung
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 01.06.2015
Darstellung der veranstaltungsspezifischen und arbeitsschutzrechtlichen Verantwortung (DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 17/18 und DGUV Informationen 215-310 bis 215-316)
Allgemeine und veranstaltungsspezifische Verkehrssicherungspflichten
Schutzziele der MVStättVO
Anforderungen des § 40 MVStättVO an den Einsatz von qualifizierten Veranstaltungstechnikkräften, Subunternehmern, Dienstleistern sowie Koordinatoren
Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen (Betreiber, Veranstalter, Veranstaltungsleiter, Aufsichtsführende Person)
Schriftliche Bestellung und Festlegung von Verantwortungsbereichen und Befugnissen
Landesspezifische Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
Anwendungsbereich und Inhalte
Haftungsfragen
Erstellung von Bestuhlungsplänen
Anwesenheitspflicht von Betreuungspersonal
Einsatz der SAP (§ 40 Abs. 5 Satz 2)
Betriebsorganisation
Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Unterweisungen
Sicherheitskonzepte
Rechtliche Grundlagen und Betreiberpflichten nach MVStättVO
Aufbau eines Sicherheitskonzeptes
Berechnung der höchstzulässigen Besucherzahl (Fläche, Rettungswege)
Organisation und Koordination der Veranstaltung und der Ordnungsdienste
Besonderheiten (Stadthallen und Arenen, Veranstaltungen im Freien „Open-Air", über 5.000 Besucher bei Stadtfesten oder Umzügen)
Kooperation mit Behörden
Praktische Übungen anhand von realistischen Szenarien
Umgang mit Kontrollbehörden
Kooperation und Kommunikation in Krisen- und Notfällen an den Schnittstellen zur Polizei und zu Wachkräften
Aufbau des Krisenmanagements
Interne und externe Kommunikation im Krisenfall
Kommunikationstechnik in Krisen- und Notfällen
Praktische Übungen
Medienarbeit und PR in Krisensituationen
Umgang mit Medien und der Öffentlichkeit
Abschlussprüfung
Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750.