Wirtschaft und Recht
Master
In Amberg
Beschreibung
-
Kursart
Master
-
Ort
Amberg
-
Dauer
1 Jahr
Ziel des Studiums ist die Ausbildung von hoch qualifizierten Fach- und Führungskräften für Unternehmen aller Branchen, insbesondere Banken und Kapitalgesellschaften, sowie für national und international tätige Wirtschaftsprüfungs- oder Beratungsunternehmen. Gerichtet an: Zielgruppen sind Absolventen der Studiengänge 'Betriebswirtschaft', 'Betriebswirtschaft und Recht' oder verwandter Gebiete.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang
(1) (a) Der Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudienganges oder der Abschluss eines einschlägigen Diplomstudienganges
mit jeweils mindestens 210 Leistungspunkten (ECTS-Punkten).
(b) Absolventen von Bachelorstudiengängen mit weniger als 210 ECTS-Punkten erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Leistungspunkte vor Eintritt in den Masterstudiengang in geeigneten Lehrveranstaltungen der beiden Fachhochschulen nachzuerwerben. Das Nähere regelt der Studienplan....
Meinungen
Themen
- Recht
Inhalte
Der Master-Studiengang „Wirtschaft und Recht“ in Finance bzw. Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung an der Hochschule Aschaffenburg und der Hochschule Amberg-Weiden bietet den Studierenden ein marktgerechtes Studienprogramm mit Aktualität und hohem Anspruch über die gesamte Breite der Schwerpunkte Finance, Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung.
Ziel des Studiums ist die Ausbildung von hoch qualifizierten Fach- und Führungskräften für Unternehmen aller Branchen, insbesondere Banken und Kapitalgesellschaften, sowie für national und international tätige Wirtschaftsprüfungs- oder Beratungsunternehmen.
Das Studium ist ein Vollzeitstudium und umfasst drei Semester mit den Modulgruppen:
- BWL / VWL
- Zivilrecht / Wirtschaftsrecht / Internationales Recht
Sowie der Wahlmöglichkeit zwischen den zwei Schwerpunkten:
- „Finance“ und
- „Steuerrecht / Wirtschaftsprüfung“.
Im Master-Studiengang „Wirtschaft und Recht“ in Finance bzw. Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung bündeln die Hochschulen Aschaffenburg und Amberg-Weiden ihre Kompetenzen und bringen ihre Stärken ein.
Voraussetzungen:
(c) Absolventen von Diplom-Studiengängen können sich einschlägige Prüfungsleistungen für den Masterstudiengang anerkennen lassen. Über die Anerkennung entscheidet die Prüfungskommission. Die anrechenbaren Leistungen dürfen nicht aus den Leistungen sein, die zu den 210 ECTS-Punkten des Erststudiums zählen; sie müssen sich aus zusätzlichen
Leistungen ergeben.
(2) Zulassungsvoraussetzung ist ein mit dem Gesamturteil „gut bestanden“ oder besser abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss oder das Bestehen der Eignungsprüfung gemäß § 3. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet die Prüfungskommission.
(3) Die fachliche Eignung für dieses Studium ist im Rahmen eines Eignungsverfahrens nach § 3 nachzuweisen.
(4) Der Bewerber wird durch Beschluss der Prüfungskommission zugelassen.
Zusätzliche Informationen
Wirtschaft und Recht