Wirtschaftliche Jugendhilfe: Kostenerstattung (§§ 89 - 89h SGB VIII)

Seminar

In Berlin

190 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Dauer

    1 Tag

Fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung sind das wesentliche Rüstzeug für Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Fehlerhafte Subsumierung des Sachverhalts führt bei Unterbringungen zur Übernahme von Kosten, die bei richtiger Gesetzesanwendung ein anderer Jugendhilfeträger zu übernehmen hätte. Werden Kostenerstattungsansprüche gegen andere Träger nicht erkannt, entstehen erhebliche finanzielle Verluste. In diesem Seminar werden die Bestimmungen des SGB VIII über die örtliche Zuständigkeit und die Kostenerstattung ausführlich behandelt. Die möglichen Fallkonstellationen werden durch zahlreiche Beispiele veranschaulicht. Dabei wird auf die bisher ergangenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, Spruchstellen und der Zentralen Spruchstelle für Fürsorgestreitigkeiten eingegangen. Das Konzept sieht vor, dass das Seminar als Ganzes oder auch nur einer der beiden Tage belegt werden kann.

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Berlin
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auf Anfrage

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Inhalte

Schwerpunkte: Erstattungsanspruch gegen überörtliche Träger bei fehlendem GA; Erstattungsanspruch bei Vollzeitpflege und Zuständigkeit nach § 86 Abs. 6 SGB VIII; Erstattungsanspruch bei Inobhutnahme; Erstattungsanspruch bei fortdauernder Leistungsverpflichtung und vorläufiger Zuständigkeit; Erstattungsanspruch bei Hilfegewährung innerhalb eines Monats nach Einreise aus dem Ausland; Schutz des Einrichtungsortes; Umfang der Kostenerstattung

Zusätzliche Informationen

1127JUE020-2

Wirtschaftliche Jugendhilfe: Kostenerstattung (§§ 89 - 89h SGB VIII)

190 € zzgl. MwSt.